Guten Tag,
für mich stellt sich für folgendes die Frage!
Ein Arbeitnehmer, seit 16.11.2006 beschäftigt mit einem unbefristeten Vertrag als Kfm. Angestellter. Keine Abmahnung, kein Vergehen, keine mündliche Verwarnung. Macht Urlaub vom 18-23 Oktober 2010, war in dieser Zeit mehr oder weniger Krank, doch da Urlaub lässt er sich nicht krank schreiben. Kommt am Montag den 25.10.10 wieder normal zur Arbeit, allerdings immer noch mit Unwohlsein, geht auch am folgenden Tag den 26.10.10 wieder zur Arbeit, wird allerdings von seinem Vorgesetzten in der Mittagszeit wegen Übelkeit und Erbrechen nach Hause geschickt. Der Arbeitnehmer geht um 17 Uhr ( da Sprechstunde ) zum Doktor uns bekommt eine Krankmeldung bis zum 30.10.10. Arbeitnehmer ruft am Abend noch seinem Vorgesetzten an und meldet Ihm vorab telefonisch dass er krank geschrieben sei wegen Grippe. Alles Ok, meinte er, kurier Dich aus ! Am nächsten Tag, den 27.10.10 bekommt der AN eine Einschreiben mit Rückschein in dem seine Kündigung darin ist.-- Genauer Wortlaut: Sehr geehrter Hr. xxxx, aus betriebsbedingten Gründen kündigen wir hiermit das mit Ihnen bestehende Anstellungsverhältnis, fristgerecht zum 30.11.2010. Sie werden von der Verpflichtung der Erbringung der Arbeitsleistung freigstellt. Wir weisen Sie darauf hin,dass Sie sich unverzüglich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend zu melden haben. – der An hat in der Fa. angerufen und fragte den Chef was das soll. Er meinte, der AN soll doch bitte am 2.1.2010 um 11 Uhr zu einem Gespräch in die Fa. kommen. Macht das Sinn, soll man das tun ? Die Fa. baut neue Fillialen, stellt Leute ein und der AN der vor 4 Jahren ein Haus gekauft hat, einen Sohn hat mit 18 Monaten und verheiratet ist wird kurz vor Weihnachten entlassen.
Ich bedanke mich vorab schonmal…
Also: ruuuhig Brauner und Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist!