Kündigung bekommen, was nun weiter ?!

Guten Tag,
für mich stellt sich für folgendes die Frage!

Ein Arbeitnehmer, seit 16.11.2006 beschäftigt mit einem unbefristeten Vertrag als Kfm. Angestellter. Keine Abmahnung, kein Vergehen, keine mündliche Verwarnung. Macht Urlaub vom 18-23 Oktober 2010, war in dieser Zeit mehr oder weniger Krank, doch da Urlaub lässt er sich nicht krank schreiben. Kommt am Montag den 25.10.10 wieder normal zur Arbeit, allerdings immer noch mit Unwohlsein, geht auch am folgenden Tag den 26.10.10 wieder zur Arbeit, wird allerdings von seinem Vorgesetzten in der Mittagszeit wegen Übelkeit und Erbrechen nach Hause geschickt. Der Arbeitnehmer geht um 17 Uhr ( da Sprechstunde ) zum Doktor uns bekommt eine Krankmeldung bis zum 30.10.10. Arbeitnehmer ruft am Abend noch seinem Vorgesetzten an und meldet Ihm vorab telefonisch dass er krank geschrieben sei wegen Grippe. Alles Ok, meinte er, kurier Dich aus ! Am nächsten Tag, den 27.10.10 bekommt der AN eine Einschreiben mit Rückschein in dem seine Kündigung darin ist.-- Genauer Wortlaut: Sehr geehrter Hr. xxxx, aus betriebsbedingten Gründen kündigen wir hiermit das mit Ihnen bestehende Anstellungsverhältnis, fristgerecht zum 30.11.2010. Sie werden von der Verpflichtung der Erbringung der Arbeitsleistung freigstellt. Wir weisen Sie darauf hin,dass Sie sich unverzüglich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend zu melden haben. – der An hat in der Fa. angerufen und fragte den Chef was das soll. Er meinte, der AN soll doch bitte am 2.1.2010 um 11 Uhr zu einem Gespräch in die Fa. kommen. Macht das Sinn, soll man das tun ? Die Fa. baut neue Fillialen, stellt Leute ein und der AN der vor 4 Jahren ein Haus gekauft hat, einen Sohn hat mit 18 Monaten und verheiratet ist wird kurz vor Weihnachten entlassen.
Ich bedanke mich vorab schonmal…

Das Gespräch soll am 02.11.2010 stattfinden, bitte entschuldigen Sie den Schreibfehler !

Hi!

Das Gespräch soll am 02.11.2010 stattfinden, bitte
entschuldigen Sie den Schreibfehler !

Ist die Frage jetzt, was der Arbeitnehmer machen soll?

Zunächst mal sollte er das Gespräch wahrnehmen, damit er weiß, woran er genau ist.

Zeit für eine evtl. Klage hat er immer noch (3 Wochen nach Kündigungszugang)

Gruß
Guido

würde ebenfalls das Gespräch wahrnehmen.
Anschließend gegen meine Kündigung klagen!

Hallo,

Anschließend gegen meine Kündigung klagen!

einfach nur so oder mit irgendeiner Begründung?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber berechtigt ein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Eine Klage ist daher nur sinnvoll, wenn Indizien vorliegen, dass diese unberechtigt ist. Diese Indizien kann ich im Moment nicht erkennen.

Da Arbeitnehmer in der ersten Instanz ihre eigenen Kosten des Rechtsstreits selbst tragen müssen, halte ich es für unangebracht grundsätzlich zur Klage zu raten.

Gruß

S.J.

Hallo Andy,

hmm, ich fürchte, mein Rat kommt etwas zu spät, denn das Gespräch ist ja schon heute…

Darum fange ich mal von hinten an: bei dem Gespräch, bleibe ruhig und sachlich. Lass Dir die Gründe erklären. Höre Dir im wesentlichen die Argumente Deiner Firma an und versuche, selber so wenig wie möglich zu sagen. Wenn überhaupt, dann stelle Fragen. Solltest Du auf die Idee kommen, gegen die Kündigung vorgehen zu wollen, ist dieses Gespräch der falsche Moment :smile: Also: ruuuhig Brauner und Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist!

Aber jetzt zurück zur Vorgehensweise, und dazu eine Frage vorneweg: diese Krankschreibung vom Doc, die hast Du doch hoffentlich sofort nach Erhalt zu Deinem Cheffe geschickt (ich nehme zumindest an, dass man das in Deutschland auch (noch) selber machen muss)? Falls nicht, bring sie halt heute zum Gespräch unbedingt mit.

So, und wenn die Firma Dir Deine Kündigung nun heute irgendwie erklärt - und vielleicht auch ein paar Worte dazu sagt, warum die Wahl grad auf Dich gefallen ist, dann schreibst Dir von dem Gespräch ein Gedächtnisprotokoll (eventuell schon während dem Gespräch Notizen machen).

Als nächstes gehst Du aufs Arbeitsamt (mitsamt Vertrag, Kündigung, Freischwimmerzeugnis und allem anderen) und meldest Dich, damit das auf jeden Fall mal erledigt ist.

Und dann schnaufst mal durch und arbeitest an den Plänen B, C und D :smile: Will sagen: Du kümmerst Dich um ein Zwischenzeugnis von Deiner Firma, damit Du Dich bewerben könntest, wenn Du müsstest. Wenn Du dazu Unterstützung brauchst, sag am besten gleich beim Arbeitsamt Bescheid.

Als nächstes überlegst Du Dir, ob Du gegen diese Kündigung klagen möchtest. Dazu würde ich mich mit einem Fachanwalt beraten. Wie Dir schon gesagt wurde, hat der Arbeitgeber natürlich das Recht, sich von seinen Arbeitnehmern (auch wenn sie Häuser gebaut und kleine Kinder haben) zu trennen. Aber vielleicht kann man aus der Kündigung „in die Krankheit“ oder wegen sonstiger Formfehler (hast Du wirklich nur 4 Wochen Kündigungsfrist?) was machen. Das jedoch ahne ich nicht, da müsstest mal mitsamt Vertrag , Kündigung und Krankschreibungzu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen.

Bei einer Klage gegen ne Kündigung gebe ich auch immer zu bedenken, ob Du dabei wirklich gewinnen kannst. Gehen wir mal vom - für Dich - besten Fall davon aus, dass die Kündigung aus irgendnem Grund nicht rechtmässig war. Man muss Dich also wieder einstellen. Und dann? Ich meine, die Firma hat ihre Gründe dafür a) überhaupt wen zu entlassen und b) genau Dich zu entlassen. Und glaubst Du, dass Du in dem Laden Deines Lebens noch froh werden würdest?

*wink*

Petzi