Kündigung berechtigt?

Hallo zusammen!
Ich hatte für längere Zeit einen normalen Handy-Vertrag und zusätzlich eine Partnerkarte. Der Hauptvertrag wurde letztes Jahr gekündigt, die Partnerkarte bestand weiter und sollte jetzt in einen 24-Monats-Vertrag geändert werden, unter anderem, um ein neues (subventioniertes) Handy zu bekommen.
Die Änderung habe ich - wie mir an der Hotline geraten wurde - online durchgeführt, ca. Mitte Dezember, die Umstellung sollte Anfang Januar erfolgen. Anfang Januar sollte ich mir dann - laut Hotline - in der Kundenbetreuung-Online unter „Treueangebot“ auch ein neues Handy aussuchen können.
Das funktioniert bis heute nicht, obwohl unter „Tarife“ der neue Tarif angezeigt wird, bekomme ich immer die Meldung „Treueangebot nicht möglich“(da man bei Partnerkarten kein neues Handy bekommt). An der Hotline konnte man mir nicht helfen, dort sagte man mir lediglich, es handele sich um ein technisches Problem ihrerseits, was so bisher noch nie aufgetreten sei, sie würden aber daran arbeiten.
Die Bearbeitung des Problems dauert nun schon einen Monat an, es funktioniert immer noch nicht. Mittlerweile wurde mir an der Hotline (nach dem ca. 10. Anruf) gesagt, ich solle nicht mehr anrufen, sie würden mich informieren, sobald das Problem behoben sei. Das war vor einer Woche, ich habe seitdem nichts mehr davon gehört. Ausserdem ist es wohl so, dass der neue Tarif auch noch nicht aktiviert ist, es also immer noch als Partnerkarte läuft.
Meine Frage: berechtigt mich dieser Sachverhalt zu einer (außerplanmäßigen) Kündigung?
Ich bin mit meinem Latein und meiner Geduld am Ende, hoffe aber, dass vielleicht von Euch jemand Rat weiß!
Sonja

Hallo,

wie es rein juristisch aussieht erfragst Du besser im Rechtsbrett. Aber ich hätte schon nach dem 2. oder 3. erfolglosen Anruf bei der Hotline (war es wenigstens kostenfrei???) nicht mehr telefoniert sondern nur noch schriftlich kommuniziert. Dann hast Du nämlich etwas in der Hand.

Ich würde jetzt Folgendes tun:

Schreib’ doch einfach eine Kündigung und argumentiere darin dass Du die wiederholten Anrufe, die zu keinem Ergebnis führten, als erfolglose Mängelrügen / Nachbesserungen einstufst und es offenbar nicht gelungen ist dir den gewünschten neuen Vertrag anzubieten. Aufgrund dessen kündigst Du den Vertrag wegen Nichterfüllung.

Dann wird so oder so Bewegung in die Sache kommen…

Alternativ - das hättest Du schon nach dem 2. oder 3. erfolglosen Anruf machen sollen - kannst Du eine angemessene Frist setzen innerhalb derer das Problem gelöst zu sein hat. Die Frage ist dann immer was „angemessen“ ist. Meistens geht man von 14 Tagen aus, andererseits ist ja jetzt schon ein Monat ins Land gegangen, es war also schon viel Zeit um das Problem zu regeln und mich würde es reizen nur 1 Woche Zeit zu geben…

Schreibe rein daß, wenn zum Ablauf der Frist das Problem nicht behoben ist, Du das Mobilfunkunternehmen automatisch in Verzug setzt. Für alles weitere bist Du ab dann in einer besseren Verhandlungsposition, denn sie sind in Verzug…

Gruß,

MecFleih

Danke für Deine Einschätzung der Lage.
Ich hatte auch schon vor, eine Kündigung zu schicken, war mir aber nicht so sicher, wie ich das ganze formulieren soll - da hast Du mir auf jeden Fall schon weitergeholfen.
Nicht ganz klar ist mir allerdings, was es heißt, das Mobilfunkunternehmen automatisch in Verzug zu setzen…?

Gruß, Sonja

Hallo,

Nicht ganz klar ist mir allerdings, was es heißt, das
Mobilfunkunternehmen automatisch in Verzug zu setzen…?

http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw04083.html

Du das Mobilfunkunternehmen automatisch in Verzug setzt.
@MecFleih

Gruß, Sonja

mfg
W.

Hi,

Nicht ganz klar ist mir allerdings, was es heißt, das
Mobilfunkunternehmen automatisch in Verzug zu setzen…?

Ich bin kein Jurist und kann deswegen auch nicht einschätzen ob diese Geschichte in deinem Fall tatsächlich anwendbar ist. Das weiß ein Hanswurst im Mobilfunkunternehmen aber auch nicht :smile: insofern zieht die Geschichte womöglich unabhängig davon wie fundiert oder nicht fundiert das in deinem Fall ist.

Verzug ist im Bürgerlichen Gesetzbuch folgendermaßen dargestellt:

"§ 286 BGB - Verzug des Schuldners

(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

  1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
  2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
  3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
  4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat."

Sinngemäß bedeutet es daß sich deine Möglichkeiten (zu kündigen, die Rechnung zu kürzen, usw.) verbessern wenn trotz Mahnung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist die vereinbarte Leistung dargeboten wird.

Gruß,

MecFleih

Hi

Da ein Treueangebot / Vertragsverlängerung ein freiwilliges Angebot des Anbieters ist seh ich recht schwarz für Dich deine ausserordentliche Kündigung durchzubringen.

Wieso wendest Du Dich nicht mal schriftlich an die Leitung Kundenservice oder gehst in nen Shop vor Ort?

Die Meldung „Treueangebot“ nicht möglich kann aber auch mit der aktuellen Vertragslaufzeit zusammenhängen, haste denn schon mind. 19 Monate (was in der Regel von Vodafone, O2,E-Plus und debitel) bzw. den 23. Monat bei T-Mobile erreicht?

Wenn Du kündigen willst bzw. kündigst z.B. in deinen Augen aufgrund von Vertragsbruch, Servicereklamationen oder weil ne FIrma nicht binnen 1 Woche auf dein Problem reagiert. vergiss nicht zu drohen mit allem was dazugehört - also Anwalt, Bundesnetzagentur, die Presse, die Verbraucherzentrale und entzieh mit sofortiger Wirkung die Bankdaten- Weiterhin zahlst Du einfach keine Rechnungen mehr, wirst in deinen Schreiben unfreundlich oder wendest Dich gleich an die Geschäftsleitung

Sorry aber was erwartest Du?

Sicherlich ist dein Fall nicht schön, jedoch ist es vielleicht nur ein Fehler im System der behoben werden muß. Und manches geht leider nicht razzfazz auch wenn Du nun seid Wochen / Monaten wartest.

Weisst Du schon welches Angebot zu haben willst bzw. welcher Preis dein Wunschhandy kostet? Dann wende Dich doch nochmal telefonisch an die Fachabteilung wo für die Verlängerungen zuständig ist und bitte darum, Dir das Angebot per Post / Fax oder E-Mail zuzusenden.

Würd ich den Fall aufm Tisch liegen haben - 2 Monate Grundpreis als Gutschrift, Angebot per Post und BigSorry aber ne ausserordentliche Kündigung gäbs nicht. Gründe siehe oben

Blue

Hallo.

Wieso wendest Du Dich nicht mal schriftlich an die Leitung
Kundenservice oder gehst in nen Shop vor Ort?

Das werde ich jetzt tun.

Die Meldung „Treueangebot“ nicht möglich kann aber auch mit
der aktuellen Vertragslaufzeit zusammenhängen, haste denn
schon mind. 19 Monate (was in der Regel von Vodafone,
O2,E-Plus und debitel) bzw. den 23. Monat bei T-Mobile
erreicht?

Meines Wissens hat die Partnerkarte (E-Plus) eine Laufzeit von 12 Monaten und wurde letztes Jahr bereits verlängert. Ich hätte den Vertrag dieses Jahr zum Januar kündigen können, habe statt dessen aber den Tarifwechsel gewählt.

Wenn Du kündigen willst bzw. kündigst z.B. in
deinen Augen aufgrund von Vertragsbruch, Servicereklamationen
oder weil ne FIrma nicht binnen 1 Woche auf dein Problem
reagiert. vergiss nicht zu drohen mit allem was dazugehört -
also Anwalt, Bundesnetzagentur, die Presse, die
Verbraucherzentrale und entzieh mit sofortiger Wirkung die
Bankdaten- Weiterhin zahlst Du einfach keine Rechnungen mehr,
wirst in deinen Schreiben unfreundlich oder wendest Dich
gleich an die Geschäftsleitung

Da ich selber im Kundenservice arbeite, weiss ich aus eigener Erfahrung, dass man mit Drohungen und Hysterie nicht weit kommt und habe mir das dementsprechend gespart.

Weisst Du schon welches Angebot zu haben willst bzw. welcher
Preis dein Wunschhandy kostet? Dann wende Dich doch nochmal
telefonisch an die Fachabteilung wo für die Verlängerungen
zuständig ist und bitte darum, Dir das Angebot per Post / Fax
oder E-Mail zuzusenden.

Ich weiss schon, welches Handy ich gerne hätte, habe auch schon nachgefragt, aber da der neue Tarif aufgrund des technischen Problems noch nicht aktiviert ist, kann man mir (laut Hotline) auch noch kein Angebot machen. Außerdem geht es nicht alleine um das Handy, ich habe lediglich allein daran gemerkt, dass da ein Problem vorliegt.

Gruß, Sonja

Hallo.

Wieso wendest Du Dich nicht mal schriftlich an die Leitung
Kundenservice oder gehst in nen Shop vor Ort?

Das werde ich jetzt tun.

Die Meldung „Treueangebot“ nicht möglich kann aber auch mit
der aktuellen Vertragslaufzeit zusammenhängen, haste denn
schon mind. 19 Monate (was in der Regel von Vodafone,
O2,E-Plus und debitel) bzw. den 23. Monat bei T-Mobile
erreicht?

Meines Wissens hat die Partnerkarte (E-Plus) eine Laufzeit von
12 Monaten und wurde letztes Jahr bereits verlängert. Ich
hätte den Vertrag dieses Jahr zum Januar kündigen können, habe
statt dessen aber den Tarifwechsel gewählt.

Wenn die Karte bereits letztes Jahr verlängert wurde z.B. durch die Annahme von nem Handy oder ner Gutschrift, so kann es oft sein, dass hierbei dann ne Laufzeit von 24 Monaten notiert wurde. Schau doch mal deine Unterlagen durch oder frag mal in dem Punkt telefonisch oder schriftlich an btw. wenn die Daten im Kundenservice Online sind da hackhaken

Wenn Du kündigen willst bzw. kündigst z.B. in
deinen Augen aufgrund von Vertragsbruch, Servicereklamationen
oder weil ne FIrma nicht binnen 1 Woche auf dein Problem
reagiert. vergiss nicht zu drohen mit allem was dazugehört -
also Anwalt, Bundesnetzagentur, die Presse, die
Verbraucherzentrale und entzieh mit sofortiger Wirkung die
Bankdaten- Weiterhin zahlst Du einfach keine Rechnungen mehr,
wirst in deinen Schreiben unfreundlich oder wendest Dich
gleich an die Geschäftsleitung

Da ich selber im Kundenservice arbeite, weiss ich aus eigener
Erfahrung, dass man mit Drohungen und Hysterie nicht weit
kommt und habe mir das dementsprechend gespart.

Gut :smile: aber leider ist es nunmal so, dass viele Kunden genau den Ironie-Weg einschlagen und meinen damit das zu bekommen was sie wollen bzw. von dem Sie denken das es das richtige ist

Weisst Du schon welches Angebot zu haben willst bzw. welcher
Preis dein Wunschhandy kostet? Dann wende Dich doch nochmal
telefonisch an die Fachabteilung wo für die Verlängerungen
zuständig ist und bitte darum, Dir das Angebot per Post / Fax
oder E-Mail zuzusenden.

Ich weiss schon, welches Handy ich gerne hätte, habe auch
schon nachgefragt, aber da der neue Tarif aufgrund des
technischen Problems noch nicht aktiviert ist, kann man mir
(laut Hotline) auch noch kein Angebot machen.

Ich dachte, das der neue Tarif bereits aktiv ist bei Dir - wenn das natürlich nicht so ist, kann es der ausschlaggebende Grund für die Nichtfunktion der Verlängerung sein

Außerdem geht es nicht alleine um das Handy, ich habe lediglich :allein daran gemerkt, dass da ein Problem vorliegt.

Ich vermute mal, dass das ganze schon vor Dir jemand merkte aber bisher noch keine Lösung parat ist.

Gruß, Sonja

Laufzeit Partnerkarte
Hi

Hab nochmal geschaut:

http://www.eplus.de/agb/down/preisliste_partnerkarte…

1.3 Grundpreis
Der Grundpreis entfällt solange ein Hauptvertrag besteht; endet der Hauptvertrag, fällt ein Grundpreis gemäß Ziffer 1.3.1 an. Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate.

D.h. es dürfte aktuell garnicht funktionieren wenn der Vertrag 2006 verlängert wurde. Da sind noch die aktuellen AGB http://www.eplus.de/agb/down/2006_agb_laufzeit-tarif…

Vielleicht liegt hier die Lösung…

Wenn die Karte bereits letztes Jahr verlängert wurde z.B.
durch die Annahme von nem Handy oder ner Gutschrift, so kann
es oft sein, dass hierbei dann ne Laufzeit von 24 Monaten
notiert wurde.

Bei Verlängerung der Partnerkarte hat man (laut Hotline) keinen Anspruch auf ein neues Handy oder ne Gutschrift, das ganze wurde sozusagen stillschweigend verlängert, da ich nicht gekündigt habe. Verlängerung erfolgt für 12 Monate.

Gut :smile: aber leider ist es nunmal so, dass viele Kunden genau
den Ironie-Weg einschlagen und meinen damit das zu bekommen
was sie wollen bzw. von dem Sie denken das es das richtige ist

Ich weiss leider nur zu gut, was Du meinst… ; )

Wenn die Karte bereits letztes Jahr verlängert wurde z.B.
durch die Annahme von nem Handy oder ner Gutschrift, so kann
es oft sein, dass hierbei dann ne Laufzeit von 24 Monaten
notiert wurde.

Bei Verlängerung der Partnerkarte hat man (laut Hotline)
keinen Anspruch auf ein neues Handy oder ne Gutschrift, das
ganze wurde sozusagen stillschweigend verlängert, da ich nicht
gekündigt habe. Verlängerung erfolgt für 12 Monate.

Das ist richtig - Partnerkarten sind von Kundenbindungsmaßnahmen ausgenommen(boah wie ich das wort hasse, aber Chef sagt dass es so richtig ist).

Diese „Verlängerung“ wo Du ansprichst ist nicht stillschweigend - siehe AGB. Sofern der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert sich die ganze Sache um weitere 6 Monate (T-Mobile) bzw. 12 Monate (O2,VF,E-Plus,Debitel etc.)

Gut :smile: aber leider ist es nunmal so, dass viele Kunden genau
den Ironie-Weg einschlagen und meinen damit das zu bekommen
was sie wollen bzw. von dem Sie denken das es das richtige ist

Ich weiss leider nur zu gut, was Du meinst… ; )

Danke :smile: