Kann laut meiner Versicherung meine 1 Jahr alte Berufsunfähigkeitsversicherung nicht kündigen sondern muß die nächsten Jahre weiter zahlen obwohl ich ein viel besseres Angebot habe zu besseren Konditionen,wer weiß nen Tip was ich machen kann?Oder wie lange dürfen die dann noch Beiträge von mir verlangen?DAnke für jeden Tip…weil will natürlich wechseln weil ich da weniger zahle und mehr rausbekomme.
Kann laut meiner Versicherung meine 1 Jahr alte
Berufsunfähigkeitsversicherung nicht kündigen sondern muß die
nächsten Jahre weiter zahlen
Interessant, kann nicht sein! Wäre das erste mal, dass ich einen Vertrag mit Zwangs-Mindestlaufzeit sehe.
Stell ihn beitragsfrei, wenn das nicht geht: Kündige.
obwohl ich ein viel besseres
Angebot habe zu besseren Konditionen,wer weiß nen Tip was ich
machen kann?Oder wie lange dürfen die dann noch Beiträge von
mir verlangen?DAnke für jeden Tip…weil will natürlich
wechseln weil ich da weniger zahle und mehr rausbekomme.
Entweder war das was du bisher hattest echt schlecht, oder dem neuen fehlen ein paar entscheidende Merkmale, auf die zu verzichten sich später schmerzhaft auszahlen könnte. Oder es ist so wie du sagst: Das neue ist besser, günstiger und es kommt hinten mehr raus.
Aber das ist alles nur Mutmaßung. Hast du die Leistungen in Tests verglichen? Hast du einem Berater, der BEIDE Gesellschaften vermitteln kann, die Bedingungen zum Vergleich gezeigt? Kann die Quelle des neuen Vertrags auch deine jetzige Gesellschaft anbieten?
Frank Wilke
kann es sein das beitragsfeistellung mit kündigung verwechselt wird?
welche gesellschft welcher tarif?
grüße
andreas sokol
Guten Tag,
die Information, dass Sie Ihren Vertrag die nächsten Jahre weiterführen müssen, ist schlicht falsch.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Information aus der Verwaltung der Versicherungsgesellschaft stammt. Vermutlich entspringt einer Mischung aus Hinhaltetaktik von Seiten des Vermittlers
und Mißverständnis bei Ihnen. Also: Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen
wollen, können Sie das tun. Schriftlich bei der Zentrale Ihrer Versicherungsgesellschaft und nicht im Wege eines Anrufes oder
einer unverbindlichen Anfrage bei Ihrem Vermittler.
Ansonsten sprechen Sie davon, dass Sie bei dem neuen Angebot weniger
zahlen und mehr „rausbekommen“.
Ich lese zwischen den Zeilen, dass Sie möglicherweise den Sinn einer
BUV fehlinterpretieren. Denn in dem Wort „rausbekommen“ steckt eine
Erwartungshaltung, die auf Sparen, Verzinsung und Rendite hindeutet.
Oder meinten Sie, dass die garantierte BU-Rente bei gleicher Versicherungsdauer, gleichlanger Beitragszahlungsdauer, vergleichbaren Rahmenbedingungen, und geringerem Beitrag höher ausfällt ?
Gruß
Günther
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lieber Andreas es ist die WWK und nein ich habe gekündigt und sie nicht beitragsfrei gestellt.Also?Können die mich bis 1.2.2007 Festhalten?
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lieber Andreas es ist die WWK und nein ich habe gekündigt und
sie nicht beitragsfrei gestellt.Also?Können die mich bis
1.2.2007 Festhalten?
Das hört sich jetzt aber ganz andersd an, als im Ursprungsthema. Da waren es noch jahre, jetzt sind es Monate.
3 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende - Ende des Versicherungsjahres!!! Das war bei Ihnen mutmaßlich der 01.02. - mit drei Monaten ist zum 01.02.2007.
Wieso jetzt diese Aufregung???
Und welche ist besser und günstiger???
Thorulf Müller
lieber Andreas es ist die WWK und nein ich habe gekündigt und
sie nicht beitragsfrei gestellt.Also?Können die mich bis
1.2.2007 Festhalten?
siehe anmerkung von herrn müller. das wird dann wohl bei dir der fall sein. stellt sich die alternative wirklich als besser dar?
grüße
andreas sokol