Moin
Gesetzt dem Fall, eine Familie hätte ihren seit einigen Jahren laufenden Kabelanschluss gekündigt. Und gesetzt dem Fall, der Kabelanschlussbetreiber hat die Kündigung zur Kenntnis genommen und mit einem Antwortschreiben bestätigt.
Aber was, wenn der Kabelanschlussbetreiber nun nicht im Traum daran denkt, den Anschluss stillzulegen? (vllt vergessen oder so - der Phantasie sind hier kaum Grenzen gesetzt ^^)
Würde sich die Familie in irgendeiner Form „strafbar“ machen, wenn nun statt DVBT-Stecker zufällig der Kabelstecker im TV bleibt?
Und was, wenn die Familie den gekündigten Anschluss nicht benutzt, aber der Anschlussbetreiber bspweise nach 3 Monaten erst abschaltet und für die 3 Monate Gebühren verlangt?
erwartungsfroh
