Kündigung bestenfalls 6 Wochen vor Semesterende

Hallo.
In meinem Mietvertrag steht folgende Folrmulierung:
„Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, bestenfalls jadoch immer 6 Wochen vor Semsterende. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen.“

Heißt das, dass ich immernur 6 Wochen vor Semesterende kündigen kann und wenn ja, wie genau ist das Semsterende definiert, dieses ist ja z.b. bei FHs und Unis unterschiedlich.

Danke schonmal.
Liebe Grüße, Nati