Hallo zusammen,
wenn jemand sein Arbeitsverhältnis kündigen möchte und diese Kündigung auch persönlich abgeben möchte, muss er das zu einer bestimmten Uhrzeit tun um die Frist zu wahren? Z. B. vor 14 Uhr oder kann diese auch erst nach Feierabend an diesem Tag abgegeben werden?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!!!
VG Nadine
Hallo ms
sie muss fristgerecht zugehen.
http://www.answer24.de/article/Die_sichere_Zustellun…
http://www.jura-schemata.de/zugang-einer-willenserkl…
Da mogelst Du dich aber geschickt um die eigentliche Antwort. 
Ja, nach Feierabend ist möglich. Natürlich nur, wenn dem Kündigungsempfänger die Kü auch noch zugehen kann. Wenn man der letzte im Büro ist oder kein berechtigter Empfänger mehr da ist, geht’s natürlich nicht mehr.
Gruß,
LeoLo