Kündigung Betriebliche Altersvorsorge

Ein herzliches Hallo erstmal an das „Wer-weiss-was“ Team.

Mit folgendem Problem wende ich mich heute nun an euch:

Ich habe im August 05 bei meinem ehemaligen Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen. Die Beitragszahlung in diese Altersvorsorge musste ich im April 07 abbrechen, da mein Arbeitsvertrag nicht verlängert und somit vom Arbeitgeber gekündigt wurde.

Vor einer Woche bat ich um eine Auflistung der gezahlten Beträge.Als ich die Übersicht erhielt traf mich fast der Schlag.Es wurden 40% der Einzahlungen abgezogen.Statt rund 1200 € blieben nur noch 770 € übrig.
Nach einem Anruf dort wurde mir gesagt, dass bei frühzeitiger Auflösung des Vertrages in der Tat 40% der Einzahlungen abgezogen werden würden.

Da ich jetzt in Spanien lebe gibt es keine weitere Möglichkeit diesen Vetrag fortzuführen.Ich wurde in keinem Schreiben auf diese Abzüge hingewiesen.
Wie kann ich hier vorgehen?
Gibt es überhaupt noch eine Möglichkeit an das Geld zu kommen?

Danke!
[Team editiert]

Da ich jetzt in Spanien lebe gibt es keine weitere Möglichkeit
diesen Vetrag fortzuführen.

Wieso nicht ? Du kannst ihn beitragfrei stellen und „liegen lassen“ oder aus eigener Tasche Beiträge leisten.

Wie kann ich hier vorgehen?

s.o.

Gibt es überhaupt noch eine Möglichkeit an das Geld zu kommen?

Eine bAV ist kein Sparvertrag. Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht, solche Verträge finanziell zu fördern: Auf jeden Fall erhälst du das Geld, wenn Dir Altersrente zugestanden wird. Wenn Du die Auszahlung jetzt nicht unbedingt brauchst, würde ich den Vertrag ruhen lassen. Bist Du in Not, wirst Du wohl oder übel die Abzüge akzeptieren müssen.

Moment mal, habe ich das richtig verstanden, dass wenn ich ihn beitragsfrei stelle und liegenlasse zum Ende der Laufzeit (also mit 65 Jahren) die volle Summe erhalte?

[Team editiert]

beitragsfrei stelle und liegenlasse zum Ende der Laufzeit
(also mit 65 Jahren) die volle Summe erhalte?

Fünf Jahre Beiträge zahlen und dann volle Summe ? Schön wärs. Die Abzüge fallen weg, aber ausgezahlt bekommen kannst du nur ebntsprechend Deinen Beitragszahlungen.

[Team editiert]

Fünf Jahre Beiträge zahlen und dann volle Summe ? Schön wärs.
Die Abzüge fallen weg, aber ausgezahlt bekommen kannst du nur
ebntsprechend Deinen Beitragszahlungen.

Es ist mir schon klar, dass ich nur das erhalte was ich eingezahlt habe.
Ich habe übrigens nur 21 Monate eingezahlt.

[Team editiert]

Hallo,
du hast eff. nur in etwa die Hälfte aufgewendet! Für diese Beiträge hast du weder Soz.Vers. noch Lohnsteuer gezahlt!

Gruß cooler

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Meinst du nicht, dass das nur ein schwacher Trost ist?
Fairerweise solltest du erwähnen, dass unter Umständen auch auf diese Auszahlungen diese Soz.Vers. und Steuer fälli wird :smile:))

Hallo,
du hast eff. nur in etwa die Hälfte aufgewendet! Für diese
Beiträge hast du weder Soz.Vers. noch Lohnsteuer gezahlt!

Gruß cooler

Hallo,
das ist völlig korrekt! Es ist trotzdem ein schönes Plus, da der Steuersatz i.d.R. als Arbeitnehmer beachtlich größer ist.

Gruß cooler

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Sofern es sich hierbei um eine Direktversicherung oder Pensionskasse handelt, und du jetzt schon nicht mehr bei deinem AG beschäftigt bist, ist eine Auszahlung des RKW nicht möglich.

Das nur 60% deiner Einzahlungen später ausgezahlt werden, ist normal, da die Versicherung über lange Zeit abgeschlossen wurde und diese Zeit nicht eingehalten wird.

Alles weitere haben die Vorposter schon beantwortet, wenn noch Fragen offen sein sollten, stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Gruß

Marcus

Hallo Marcus,

danke erstmal für deine Hilfe.

Es bleiben im Moment aufgrund des vorzeitigen allerdings unverschuldeten Abbruchs (eine Frechheit, dass dies nicht berücksichtigt) wird, nur 60% der Sparsumme übrig.
Dies ist etwas mehr als der Betrag den ich selbst eingezahlt habe.

Kann man aufgrund eines Wegzugfalles (ich wohne jetzt in Spanien) darauf bestehen, dass dieser Betrag jetzt ausgezahlt wird?Gibt es irgendeine Möglichkeit?

Danke!

[Team editiert]

Hallo!

Hallo Marcus,

Es bleiben im Moment aufgrund des vorzeitigen allerdings
unverschuldeten Abbruchs (eine Frechheit, dass dies nicht
berücksichtigt) wird, nur 60% der Sparsumme übrig.
Dies ist etwas mehr als der Betrag den ich selbst eingezahlt
habe.

Kann man aufgrund eines Wegzugfalles (ich wohne jetzt in
Spanien) darauf bestehen, dass dieser Betrag jetzt ausgezahlt
wird?Gibt es irgendeine Möglichkeit?

Allgemein kann ich das leider nicht beantworten, ohne genau zu wissen was du für einen Vertrag abgeschlossen hast und ohne die AVB zu lesen, ich würde jedoch sagen: Nein, es gibt keine Möglichkeit.

Die 60 bzw. 65 wird von deutschen Gesetzen vorgegeben, ggf. hat man dir angeboten, den Vertrag auf dich zu übertragen, so dass du ihn privat fortführen kannst. Eine Auszahlung wegen Umzug ins Ausland ist nicht vorgesehen.

Gruß

Marcus

Hallo!

Allgemein kann ich das leider nicht beantworten, ohne genau zu
wissen was du für einen Vertrag abgeschlossen hast und ohne
die AVB zu lesen, ich würde jedoch sagen: Nein, es gibt keine
Möglichkeit.

Die 60 bzw. 65 wird von deutschen Gesetzen vorgegeben, ggf.
hat man dir angeboten, den Vertrag auf dich zu übertragen, so
dass du ihn privat fortführen kannst. Eine Auszahlung wegen
Umzug ins Ausland ist nicht vorgesehen.

Gruß

Marcus

Hallo Markus,

ich habe eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen.Eine private Weiterführung ist leider nicht möglich ich meine ich hab dadurch auch keine Vorteile.Die Steuervergünstigung fällt weg und das Geld kann ich besser woanders anlegen.

Gruß!

[Editiert]

Hallo Markus,

ich hab die betriebliche Altersvorsorge bei der BVUK
abgeschlossen.Eine private Weiterführung ist leider laut denen
nicht möglich ich meine ich hab dadurch auch keine
Vorteile.Die Steuervergünstigung fällt weg und das Geld kann
ich besser woanders anlegen.

Gruß!

Hallo Hans,

ok, dann ist das eine Unterstützungskassenzusage. Da ist leider wirklich nichts zu machen. Vielleicht kommst du ja noch mal nach Deutschland zurück, du kannst dann über deinen neuen Arbeitgeber weiter einzahlen.

Gruß

Marcus