mein Sohn ist im ersten Ausbildungsjahr im September würde das zweite anfangen. Er möchte (wegen dem Betriebsklima und den Kollegen) kündigen. Wir hätten auch schon einen Betrieb der meinen Sohn die Ausbildung fertig machen lässt. Im Ausbildungsvertrag steht man sollte im beidseitigem Einverständniss kündigen . Das geht aber bei dem Chef leider nicht. Und dann steht da etwas von 4 Wochen Kündigungsfrist die mein Sohn aber unmöglich einhalten kann.Wie kann mein Sohn den Betrieb wechseln ohne das der Chef Schadensersatz verlangen kann und was kann er in die Kündigung schreiben . Wie soll er die Kündigung formulieren. Ich bitte um Hilfe. Vielen dank schon jetzt für Hilfe Mit freundlichem Gruß und danke schön
Hallo,
rechtlich kann er nur kündigen, wenn er den Ausbildungsberuf wechselt oder die Ausbildung abbricht.
Ggf. nochmal das sachliche Gesoröäch mit dem Chegf suchen. Evtl. lassen sich die Ausbildungsberater der IHK oder Handwerkskammer auf eine Vermittlerrolle ein.
Wenn er den gleichen Beruf fortführen möchte, hat er keine Kündifgungsmöglichkeit. Ohne die Zustimmunfg des Arbeitgebers geht nichts!
http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung…
Gruß
RHW
hallo die zustimmung von dem chef wird er nicht bekommen da bin ich mir sicher ich war Kunde in dieser Forma nachdem er mein Auto nach 5 Tagen immer noch nicht repariert hatte und angeblich doch was daran gemacht hat hab ichs in ne andere Werkstadt und nach einem Tag wieder bekommen soviel rede mit dem chef ist nicht geht gar nicht ja er will in dem Beruf bleiben und hätte da auch schon jemanden der Ihn übernehmen würde,wir haben nur Angst wegen Schadensersatzklage
Am besten fragt ihr bei der IHK oder Handwerkskammer, je nach dem wer bei euch Zuständig ist, nach.
Guck mal hier: http://www.azuro-muenchen.de/azubi-beratung/ausbildu…. Da steht das meiste.
Wenn Dein Sohn nicht weiter dort arbeiten kann, soll er sich so schnell wie möglich krankschreiben lassen, um die Zeit bis zur neuen Stelle zu überbrücken.
Er soll bloß nicht seine (seelische und körperliche) Gesundheit aufs Spiel setzen; das ist es nicht wert.
Viel, viel Erfolg und eine schöne Ausbildung wünsche ich!
Sorry, hier kann ich nicht recht weiterhelfen.
All the Best
Bedanken uns für Deine Hilfe
Sorry, hier kann ich nicht recht weiterhelfen.
All the Best
Vielen herzlichen dank für die Antwort.Mal schaun wie es weiter geht. Hatten heute ein Vorstellungsgespräch sieht ganz gut aus . Haben nur Angst wegen Schadensersatz
Sorry, hier kann ich nicht recht weiterhelfen.
All the Best
Hallo,
Ihr Sohn kann das Ausbildungsverhältnis mit der Begründung kündigen, dass er sich nicht wohl in
dem Betrieb fühlt. Die Kündigungsfrist muss er
einhalten.
Ein Ausbildungsverhältnis ist schließlich keine Ehe. Und selbst die lässt sich mitlerweile aufheben.
Ihr Sohn kündigt am besten heute SCHRIFTLICH!! per Einschreiben mit Rückschein, so dass er einen Nachweis hat, zum 31. August 2012. Wenn ihm noch Urlaub zusteht, soll er diesen nehmen. Ansonsten gibt es die Möglichkeit von Krankenscheinen.
Einen Schadensersatzanspruch hat der bisherige Betrieb meines erachtens nicht.
Schöne Grüße