Kündigung,Betriebszugehörigkeit

Bei mir steht noch im AV unter Kündigung. Das Anstellungsverhältnis kann von beiden Seiten unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung mit einer Kündigungsfrist von min.4W zum 15. o. zum Monatsende gekündigt werden.und es wird darauf verwiesen,dass meine Betriebszugehörigkeit 18Jahre angerechnet wird.Gelten diese 4 W.Kündigungsfrist auch,wenn ich Das AV wegen einen neuen Job löse?Vielen Dank f. die Antwort

ja, die Fristen gelten. Ansonsten muss Du eine Aufhebungsvereinbarung machen!

Gruß
Daniel