Einen schönen guten Abend, ich bin wegen einer Fraktur und eines Bänderrisses vom 31.08.2009 bis zum 28.02.2011 krank geschrieben, und am 01.03.2011 werde ich den Dienst wieder aufnehmen, rbeite im öD. Für die ersten 183 Tage habe ich Lohnfortzahlung bekommen, und seit dem 01.03.10 Krankengeld von der BIG direkt. Leider geht es mir gesudnheitlich nocht nicht so richtig gut, werde aber gezwungener Maßen den Dienst zm 01.03.11 wieder aufnehmen müssen, weil sonst die Familie den Bach runter geht. Nun schreibt mit die BIG direkt Krankenkasse: „Dass mit der Einstellung der Krankengeldzahlung grundsätzlich die Mitgliedschaft in dieser Krankekasse endet, es sei denn, dass ich nach anderen gesetzlichen Vorschriften krankenversichert bleibe (z.B. als Rentner)“ - Origimaltext des Bearbeiters der BIG direkt -. Darf die Krankenkasse dies, bin ich doch weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern? Wie sollte ich mich verhalten? Die benannte Krankenversicherung bietet mir eine Beratung hinsichtlich einer freiwilligen Krankenversicherung an.
Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.
MfG Detlef Richter