Hallo,
ist o. g. so.
Also wenn die Kündigung spätestens einschl. 03.04. beim Vermieter eingeht, kann man zum 30.06. kündigen?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank.
Gruß
MM
Hallo,
ist o. g. so.
Also wenn die Kündigung spätestens einschl. 03.04. beim Vermieter eingeht, kann man zum 30.06. kündigen?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank.
Gruß
MM
Ja
Hallo!
Also wenn die Kündigung spätestens einschl. 03.04. beim
Vermieter eingeht, kann man zum 30.06. kündigen?
Ja, wenn 3 Monate Kündigungsfrist. Siehe § 573c BGB.
Jan
Hallo,
Also wenn die Kündigung spätestens einschl. 03.04. beim
Vermieter eingeht, kann man zum 30.06. kündigen?
bis 05.04 geht auch noch bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten nach § 573c BGB.
Gruß
Joschi
Hallo,
bis 05.04 geht auch noch bei einer Kündigungsfrist von 3
Monaten nach § 573c BGB.
ist natürlich Quatsch was ich da geschrieben habe (hab die Feiertage 02.04 Karfreitag und 05.04 Ostermontag vergessen). Also bis zum 06.04.2010 geht noch.
Gruß
Joschi
Ich dachte immer bei einer 3 monatigen Kündigungsfrist muss man MINDESTENS 3Monate vorher kündigen. 30.06 minus 3 Monate ist bei mir der 30.03. was bedenke ich falsch?
Hallo,
Ich dachte immer bei einer 3 monatigen Kündigungsfrist muss
man MINDESTENS 3Monate vorher kündigen. 30.06 minus 3 Monate
ist bei mir der 30.03. was bedenke ich falsch?
Also Gesetzestext (§573c Abs.1 Satz 1):
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
Bedeutet 3. Wektag ist der Dienstag, 06.04.2010. Wären da keine Feiertage, so wäre der 3. Werktag der Samstag, 03.04.2010. Aber aufgrund des § 193 BGB würde der Samstag durch den darauffolgenden Werktag, nämlich Montag 05.04.2010 ersetzt.
Gruß
Joschi