kündigung bis räumungsklage

hallo habe folgendes problem mir wurde gestern mitgeteilt das ich zwei monatsmieten offen habe,habe aber von mir aus meine wohnung zum 31.12.10 gekündigt.habe auch zum 1.1.11 eine andere wohnung.nun meine frage wegen der zwei offenen monatsmieten könnte ja die fristlose kündigung ausgestellt werden,wieviel zeit bleibt mir dann noch bis ich die wohnung räumen muß.über eine schnelle antwort würde ich mich sehr freuen.

Hallo,

meine persönliche Meinung hierzu:
Eine Räumungsklage dauert sehr lange, der Rechtsweg dauert oft viele Monate. Ich vermute, Sie werden damit nichts mehr zu tun haben. Im übrigen bedient sich der Vermieter bei der Kaution, wenn noch Forderungen offen sind.
Sie sollten vielleicht aber das Gespräch suchen und einen Zeitpunkt für die Begleichung der Schuld ausmachen.
MfG Son

Hallo!
Ich bin leider kein Experte in Rechtsfragen, sorry.
LG und viel Erfolg
N.

Hi,

Also eine fristlose Kündigung ist bei einem Mietvertrag gar nicht so einfach. Aufgrund von zwei nicht gezahlten Mieten kann man nicht so einfach aus der Wohnung rausgeworfen werden.
Der Vermieter muss als erstes mal einen vollstreckbaren Titel beim zustädingen Gericht/ Amt erwirken. Bis das durch ist das durch ist vergeht erst mal eine Zeit langt. Deutsches Beamtentum halt.
Doch selbst mit einem Vollstreckbaren Titel hat der Vermieter noch lange nicht freie Hand d.h. z.B. Strom abstellen etc. sollte er gar nicht mal dran denken, denn ansonnsten gibt es richtig Ärger. Am besten versuchen erstmal das ganze auf zwischenmenschlichen Weg zu lösen.
Falls das nicht klappen sollte direkt an den Vermieterschutzbund wenden. Dann hat der Vermieter so gut wie verloren. Vor allem wenn der Wohungswechsel ist naher Zukunft liegt. Also nicht von Anwalt etc. einschüchtern lassen. Der Mieter sitzt in Deutschland am längeren Hebel.

Leider kann ich nicht helfen.Gruss bernd