Guten Morgen,
ich habe eine Frage, angenommen, jemand erhält eine schriftliche Kündigung, die 14 Tage später in Kraft tritt, muß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis Eintritt der Kündigung bezahlen? Z.B., der Arbeitnehmer erhält die Kündigung am 1.Januar zum 20. Januar, muß der Arbeitgeber bis zum 20. Januar bezahlen?
danke im Voraus,
Lena
Der Arbeitgeber muss immer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlen.
Wenn es in dem Fall der 20. Januar ist, dan bis da hin.
Egal wann die Kündigung zugegangen ist. (Wäre sonst praktisch. Kündige meine Mitarbeit schon im September auf den Termin müssen diese über 3 Monate lang unbezahlt arbeiten???)
Gruß Ivo
Hallo
Solange der Arbeitnehmer auch die Arbeitsleistung erbringt oder bei Nichtannahme nachweislich angeboten hat: Ja.
Und noch eine Ausnahme: wenn der AN „vor Schreck“ krank wird und das AV noch keine 4 Wochen andauert, muß der AG bis zum Ablauf der 4 Wochen keine Lohnfortzahlung leisten.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
und wenn der AG dem AN sagt, er brauche während der 14 Tage Kündigungsfrist nicht zur Arbeit erscheinen, würde aber trotzdem bezahlt werden und nach Ablauf der Kündigungsfrist hat es sich der AG „anders überlegt“ und möchte die 14 Tage nicht mehr bezahlen? Hat der AN dann trotzdem ein Recht auf das Geld?
Gru?, Lena
Hallo
und wenn der AG dem AN sagt, er brauche während der 14 Tage
Kündigungsfrist nicht zur Arbeit erscheinen, würde aber
trotzdem bezahlt werden und nach Ablauf der Kündigungsfrist
hat es sich der AG „anders überlegt“ und möchte die 14 Tage
nicht mehr bezahlen? Hat der AN dann trotzdem ein Recht auf
das Geld?
Theoretisch ja. Wenn der AG aber nicht zahlt und der AN klagt, sollte der AN die Freistellung beweisen können.
Gruß,
LeoLo
…sind oftmals 2 Paar Stiefel.
Hallo lena,
das Problem das diese Person haben wird, dürfte sein zu beweisen, dass sie freigestellt worden ist. Daher sollte man bei sowas im eigenen Interesse auf eine schriftliche Freistellung bestehen.
Ja - selbatverständlich hätte sie Anspruch da Sie freigestellt wurde. Nur wie soll Sie Ihn geltend machen wenn der AG die Freistellung bestreitet und Sie es nicht beweisen kann. (Sie muss es beweisen, da Sie Ansprüche stellen möchte.)
Gruß Ivo