Hi!
Guido, es wundert mich, dass du so eine Frage stellst. Du
kennst dich doch gut aus. Ich verstehe deine Frage nicht.
Tja - gelegentlich stehe ich auf dem Schlauch!
Außerdem SOLL das hier jemand lesen, da ich zwischen zwei Stühlen sitze…
Eine nicht fristgerecht zugegangene Kündigung greift nicht.
Ist doch klar. Wofür gibt es denn gesetzl. Fristen?
Jede Kündigung greift erst mal, wenn keine Feststellungsklage eingereicht wird!
Ich habe mal gelernt, dass das Arbeitsverhältnis definitiv
fortbesteht.
Ich habe mal gelernt, dass eine Kündigung rechtswirksam wird, wenn der AN nichts unternimmt!
Das gilt vor allem auch bei befristeten Verträgen!!
Kommt der AN einfach weiterhin und schickt ihn der AG nicht
weg, gilt der Vertrag als verlängert, bzw. neu. Details weiß
ich gerade nicht mehr.
Um eine befristeten Vertrag geht es nicht!
Das AV besteht natürlich weiter.
Soo natürlich sehe ich das nicht! Er hätte kündigen können mit entsprechender Frist (wäre genau so angreifbar gewesen - aber angreifen will hier ja niemand!).
Dann hätte innerhalb der Klagefrist geklagt werden können (und vermutlich würde ein fiktiver Prozess gewonnen). Oder es wäre keine Klage erfolgt, un die Kündigung wäre wirksam!
Wer soll die denn umdeuten?
Ein Richter könnte imo sagen: OK, die Kündigung zum 12.8. war falsch, also wird sie zum 30.8. umgedeutet!
Ich tendiere auch dazu, dass er es nicht machen würde, deshalb wollte ich einige Meinungen hören!
LG
Guido