hallo, ich habe ein büro in einer 2er bürogemeinschaft. da ich umziehe, habe ich mein büro gekündigt. das gebäude ist seit lange unter zwangsverwaltung und haben einen unbefristeten mietvertrag.
vorgestern bekam ich einen brief von dem zwangsverwalter. er weist darauf hin, dass das mitverhältnis ausschliesslich von mir „und“ mit meiner büromitbewohnerin wirksam gekündigt werden kann.
anfang des jahres hat meine ehemalige bürokollegin auch gekündigt (wir haben zusammen vor 4 jahren die bürogemeinschaft gegründet). damals gab es kein problem.
ich würde gerne wissen, ob es eine alternative gibt. denn meine bürokollgin will ja hier bleiben und ich stelle einen nachmieter.
ich freue mich auf viele antworten
sususu
Hallo,
tut mir leid da muß ich passen. Über dieses Thema weiß ich nicht bescheid. Hoffe du findest jemanden anders der dir mehr helfen kann
Hallo,
der Vermieter hat vollkommen Recht ein Mietvertrag der zusammen geschlossen wurde, kann auch nur gemeinsam gekündigt werden.
Alles andere ist entgegenkommen des Vermieters.
Ich persönlich habe es schon mal gemacht, das ein Dritter in den Mietvertrag eintritt und einer dafür den Mietvertrag raus geht, dies müssen dann aber alle Drei unterschreiben. Ein Recht gibt es aber hierfür nicht. Man muss mit dem Vermieter ins Gespräch kommen wie er es sich vorstellen kann, vielleicht ja auch eine Kündigung zusammen und dann ein neuer vertrag mit den Anderen Beiden.
lieben Gruß Petra
Hallo,
der Zwangsverwalter hat Recht. Der Mietvertrag wurde gesamtschuldnerisch eingegangen und kann auch nur so gekündigt werden. Ob der Zwangsverwalter einen Nachmieter akzeptiert ist zweitrangig, da hier zwei Mieter den Vertrag unterschrieben haben. Das Problem mit Zwangsverwaltern ist, dass sie auf die Einnahmen achten müssen und zwei Mieter sind sicherer als einer.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bobrowski
Hallo sususu,
in dieser Angelegenheit kenne ich mich leider nicht so genau aus. Ich gehe aber davon aus, dass es sich genauso verhält , wie bei einer Wohnungskündigung und der Vermieter die Kündigung akzeptieren muss, wenn Du ihm einen Nachmieter vermittelst.
mfg Falk