Kündigung bzw Aufhebungsvertrag

Hallo,

ein bekannter hat folgendes Problem. Er ist aktl noch bei einer Bank beschäftit.
Er hat seinem Kumpel mal Geld geliehen und dieser wollte es immer nregelmäßig zurüückzahlen, daraufhin kamen die beiden auf die idee mein bekannter würde einfach eine karte zu dem Konto bekommen und dann selbständig nach gehaltseingang das geld von dem Schuldner( dem er das geld geliehen hat) abheben. Der schuldner war damals damit einverstanden.

Nun nach 2 Monaten behauptet der Schuldner diese Absprache nie getätigt zu haben.
Der Arbeitgeber weis nun bescheid über die sache und ermittlet wohl.
Mein Bekannter wollte gerne aber auch in 2 Monanten bei der Poliezi eine Ausbildung anfangen, also die Bank komplett hinter sich lassen. Er hatte auch noch keine Vorstrafen oder sonstiges gehabt bislang.

Nun zu meinen fragen:

  1. Kann der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung hier aussprechen? Oder kann man dieser mit einem Aufhebungsvertrag zuvorkommen und der Arbeitger stellt dann die Ermittlungen ein ( da er ja eh weg will von der Bank)

  2. Kann die Bank irgendwie zivielrechtlich Klagen ?

  3. Kann der Schuldner zivielrechtlich Klagen bzw. welche auswirkungen ( Strafmass) könnte dies zur Folge haben ?

  4. Hat dies irgendwelche Auswirkung auf seine Einstellung bei der Polizei? Die mündliche Zusage hat er bereits wartet jetzt eigtl. nur auf die schriftliche

vielen dank schonmal

Bitte unbedingt einen Rechstanwalt - Strafrecht fragen

Die Fragen kann und will ich nicht beantworten.

Die Fragen sind nur schwer beantwortbar, da man nie weiß, wie eine Bank reagieren wird.

Ja, der Arbeitgeber kann wahrscheinlich fristlos kündigen, da hier sicher das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber so weit zerrüttet sein wird, dass eine weitere Zusammenarbeit unmöglich ist.

Auf einen Aufhebungsvertrag müssen sich beide Parteien einigen. Das geht nur, wenn der Arbeitgeber dies auch will.

Ob dadurch evtl. geführte Ermittlungen eingestellt werden ist eher fraglich, da diese sicher durch den Umstand geführt werden, dass „der Kumpel“ eine Anzeige stellen wird.

Sicher kann die Bank auch zivilrechtlich klagen.

Der Kumpel kann sicher auch zivilrechtlich klagen, da ihm ja auch ein Schaden entstanden ist.

Ob damit die Beschäftigung bei der Polizei gefährdet ist, kann ich dir nicht sagen. Es würde mich jedoch verwundern, wenn eine Beschäftigung als Polizist mit einem nicht sauberen Führungszeugnis erfolgreich ist.