Kündigung d. Mieter nach Hauskauf wg. Renovierung

Hallo,

folgender Sachverhalt: Vorausgesetzt man kauft ein Haus mit drei bewohnten Wohnungen. Allerdings können Wasser, Strom etc. bisher nicht separat zu jeder Wohnung einzeln zugeordnet werden, so dass entsprechende umfangreiche Umbaumaßnahmen nach dem Kauf erfolgen müssen damit die Versorgung per Wohnung erfolgt. Kann man mit dieser Begründung den jetzigen Mietern unmittelbar nach dem Kauf kündigen?

Hallo Julia Paletta,

folgender Sachverhalt: Vorausgesetzt man kauft ein Haus mit
drei bewohnten Wohnungen. Allerdings können Wasser, Strom etc.
bisher nicht separat zu jeder Wohnung einzeln zugeordnet
werden, so dass entsprechende umfangreiche Umbaumaßnahmen nach
dem Kauf erfolgen müssen damit die Versorgung per Wohnung
erfolgt. Kann man mit dieser Begründung den jetzigen Mietern
unmittelbar nach dem Kauf kündigen?

nein.

Die Wohnungen werden ja mit Strom, Wasser usw. versorgt. Die Abrechnung kann ebenso auf einem anderen Wege erfolgen. Weiterhin können die Umbaumaßnahmen (sofern denn gewünscht) auch während der bewohnten Zeit durchgeführt werden.

Rechtlich gesehen bietet der Umstand noch nicht mal für eine ordentliche Kündigung eine Basis (siehe § 573 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html).

Gruß

Joschi

Hätte denn der jetzige Besitzer, der das Haus verkaufen möchte, die Möglichkeit die Mieter zu Kündigen, mit der Begründung, das Haus ließe sich sonst nicht verkaufen!?

Hallo,

in aller Regel sind Umbaumaßnahmen, auch größeren Umfangs, kein Kündigungsgrund. Die Mieter müssen sogar ggf. kurzfristig ausziehen, um dann in die sanierten Räume wieder einzuziehen.

Zum Thema „Verwertungskündigung“ hier ein Link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/verwer…

Gruß
Nita