KÜNDIGUNG d. minijobs während krankheit-ARB.UNFALL

hallo alle zusammen!

so ähnliche fragen gabs im forum zwar schon mal,aber die waren schon von ca. 2005…kann ja sein,dass sich rechtm. bis jetzt Einigies getan hat. also: angenommen,man hätte seit über einem monat einen job auf 400-euro basis alsküchenhilfe/servicekraft. dann einen arbeitsunfall (knieverletzung) und nach 2 wochen krankschreibung hat man sein kündigungsschreiben (ca. 4 monate kündigungsfrist) bekommen.

  1. darf man während der krankschreibung nach einem ARBEITSUNFALL einfach gekündigt werden (bei 2 geschäftsinhaberinnen, und man wäre die bis vor dem unfall einzige aushilfe)

  2. gesetzl. ist der arbeitgeber doch verpflichtet,6 wochen das lohnentgelt während der kankschreibung zu zahlen. was aber,wenn man gekündigt wird und die künd.frist nur 4-5 wochen sind? muss der AG trotzdem die restlichen 1-2 wochen lohn noch zahlen??

  3. entsprechen diese oben genannten 6 wochen NUR den arb.tagen (laut vertrag mo-fr),oder inkludiert die zeit auch schon das wochenende?

ich hoffe,dass mir irgendjemand Sachkundiger (!) so bald wie möglich helfen kann, und bedanke mich schon mal vorab für jede hilfe!!
danke danke danke!
grüsse, justice

Hallo,

darf man während der krankschreibung nach einem
ARBEITSUNFALL einfach gekündigt werden

Ja, darf man. Es spielt auch keine Rolle, ob Arbeitsunfall oder nicht. Krankschreibung ist kein Kündigungsschutz.

was aber,wenn man gekündigt wird und die künd.frist nur 4-5 wochen
sind? muss der AG trotzdem die restlichen 1-2 wochen lohn noch
zahlen??

Wenn der AN nachweislich wegen der Krankschreibung kündigt, dann muss er weiter Entgeltfortzahlung leisten.
http://www.buzer.de/gesetz/1593/a22687.htm

entsprechen diese oben genannten 6 wochen NUR den arb.tagen
(laut vertrag mo-fr),oder inkludiert die zeit auch schon das
wochenende?

Das bezieht sich auf alle Tage.

ich hoffe,dass mir irgendjemand Sachkundiger (!) …

Dann bist du hier falsch! Sachkunde ist von Rechtsanwälten (in dem Fall für Arbeitsrecht) zu erwarten. Die nehmen - berechtigterweise - Honorar und werden hier nicht kostenlos beraten.

MfG

hallo xolophos,

danke für deine antwort!!
das mit der entgeltfortzahlung schockt mich jetzt aber!
also angenommen, man hätte eine email bekommen in der die kündigung angekündigt wird und gesagt wird, dass wegen meines arb.unfalls jemand neuer eingestellt werden musste und auch weil man (AG) ja nicht weiss,wie lange man (AN) noch krankgeschrieben ist, aber in dem darauffolgenden schriftl. kündigungsschreiben (4 wochen künd.frist) nichts über den grund drin steht, könnte man die email verwenden aus rechtl. sicht,oder zählt einzig und allein das künd.schreiben?

und werden denn wenigstens die 4 wochen (kündigunfsfrist) in denen man noch krankgeschrieben ist, bezahlt??

oh je,jetzt weiss ich wieder,warum ich nicht recht studiert hab…

lg,justice

ps-mit „sachkundiger“ meint ich eigentl. eher sowas wie einen jurastudenten o.ä - sorry!

Hallo,

könnte man die email verwenden aus rechtl.
sicht,oder zählt einzig und allein das künd.schreiben?

Im Kündigungsschreiben steht meist eh nichts zum Grund. Mail würde ich auf jeden Fall aufheben. Das ist schon ein Anhaltspunkt, dass wegen der Krankschreibung gekündigt wurde. (Wenn der AG mitbekommt, was er da fürn Bären geschossen hat, wird ers eh nicht mehr zugeben wollen … und da hat man dann nichts als die mail)

und werden denn wenigstens die 4 wochen (kündigunfsfrist) in
denen man noch krankgeschrieben ist, bezahlt??

Ja klar. (6 Wochen insgesamt)
Bleibt dann überhaupt noch von den 6 Wochen Entgeltfortzahlung was übrig, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist?

xolophos,

besagte person kann sich leider keinen anwalt leisten (trotz der email des AG´s); daher geht es jetzt nur darum,dass wenigstens die 6 wochen lohnentgelt bezahlt werden (und man sein arb.zeugnis) bekommt.
also, die ANkündigung der kündigung (per email) erfolgte am 13.3., das offizielle künd.schreiben ist auf den 15.3. datiert (künd.frist bis zum 15.4.), aber ich habe es erst am 18.3. bekommen. müsste dann nicht die frist bis zum 18.4. sein??
meine krankschreibung hat am 6.3. angefangen und ist bis momentan 2.4. vorgesehen,aber diese wird sicher noch verlängert werden,da ich immer noch nicht gehen kann. d.h. die krankschr./kündigungsfrist sind 40 tage bisher. 2 tage weniger als komplette 6 wochen.
soll ich das alles auf sich beruhen lassen, oder diese letzten 2 tage (auch wenns kleinlich scheint,aber geld ist geld!) einfordern,da man mir ja WEGEN krankheit (email als „beweis“) gekündigt hat??
sorry,wenns ein bisschen kompliziert rüber kommt, bin nur nach wie vor verwirrt…
lg, justice

aber ich habe es erst am 18.3.
bekommen. müsste dann nicht die frist bis zum 18.4. sein?

Nö. 4 Wochen sind genau 4 Wochen (= 28 Tage), nicht 1 Monat.

soll ich das alles auf sich beruhen lassen, oder diese letzten
2 tage (auch wenns kleinlich scheint,aber geld ist geld!)
einfordern,da man mir ja WEGEN krankheit (email als „beweis“)
gekündigt hat?

Erst mal abwarten, was der AG zahlt. Vor der Abrechnung/Zahlung kann man nichts einfordern.

bin nur nach wie vor verwirrt…

Deshalb wohl auch die Ich-Form? :wink:

öhmmm,ja,sorry. wie gesagt…„verwirrt“!. hehe
„besagte person“ wird nun weiterhin erstmal abwarten…
trotzdem vielen dank für die hilfe,xolophos!! :smile: