Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich hab eine Immobilie erworben in der eine 75 Quadradmeterwohnung an einen Mieter für 140 Euro kalt vermietet ist. Der Mietvertrag stammt aus DDR-Zeiten. Nun möchte ich die Kaltmiete anpassen, da der Mietpreis viel zu niedrig ist. Der Mieter weigert sich allerdings und behaart auf den alten Mietvertrag. Kann ich den Mieter mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten nun problemlos kündigen?
Es existiert kein Mietvertrag mehr, auch der Mieter kann keinen mehr finden.
Ich danke schonmal im voraus.
Hallo,
Du kannst selbstverständlich die Miete anpassen. Hierzu musst Du ein Mieterhöhungsschreiben an den Mieter schicken, das bestimmte rechtliche Vorgaben beinhalten muss. Diesem Mieterhöhungswunsch kann der Mieter widersprechen. Hierzu hat er 2 Monate plus den Monat der Zustellung Zeit. Widerspricht der Mieter, dann kannst Du innerhalb von 3 Monaten die Zustimmung einklagen. Näheres regelt § 558 BGB.
Eine Kündigung musst Du immer begründen. Die Kündigungsfrist ist je nach Mietdauer unterschiedlich. Da es sich hier offensichtlich um eine lange Mietdauer handelt, kann die Kündigungsfrist u.U. bis zu 9 Monaten sein. (siehe BGB)
Gruß
Udo
Erstmal danke an dich, Udo!
Die miete kann ich aber nur aller 3 jahre um 20 Prozent erhöhen da bin ich nach 10 jahren noch nicht bei einer marktgerechten miete…
… es müßte doch schon eine rolle spielen das es keinen mietvertrag mehr gibt oder?
Hallo,
diese Frage kann Dir wahrscheinlich nur ein Fachanwalt für Wohnrecht beantworten.
Gruß
Udo
Er kann nicht auf etwas betehen, was nicht vorhanden ist. Ob Sie ihm mit Dreimonatsfrist kündigen können, kann ich nicht beantworten. Allerdings können Sie ihm die Miete erhöhen. Schauen Sie im örtlichen Mietspiegel nach, wie hoch die Miete jetzt, 20 Jahre nach der Wende, ist und erhöhen Sie die Miete ensprechend. Viell. zieht er dann sowieso aus.
Herta Bassauer