Kündigung, Depressionen, krank, WER ZAHLT?

Angenommen ein Arbeitnehmer hat die Kündigung bekommen. In der heutigen wirtschaftlichen Lage hat er Angst in seinem Alter keinen Job mehr zu bekommen. Er verfällt in eine tiefe Depression. Der Hausarzt überweist ihn zu einem Psychologen. Dieser bestätig die Depressionen. Bis zum Ende der Kündigung sind es noch 21 Tage .

Wer würde bei diesem Fall ab dem 22. Tag zahlen?

Das Arbeitsamt weil er ja arbeitslos ist oder die Krankenkasse?

Also ich wäre der Meinung die Krankenkasse, weil er ja dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung steht. Was meint ihr?

Danke für Eure Info

Rosa

Wer würde bei diesem Fall ab dem 22. Tag zahlen?

Was zahlen ? Das gehalt ? Die Behandlung ?

Also ich wäre der Meinung die Krankenkasse, weil er ja dem
Arbeitsamt nicht zur Verfügung steht. Was meint ihr?

Er bleibt weiter gesetzlich versichert, also bezahlt die Krankenkasse medizinisch notwendige Behandlungen.

Wer würde bei diesem Fall ab dem 22. Tag zahlen?

Was zahlen ? Das gehalt ? Die Behandlung ?

Sorry ,um das Gehalt würde es gehen. An der Behandlung wurde jetzt nicht wirklich gezweifelt .

kein Gehalt

Sorry ,um das Gehalt würde es gehen. An der Behandlung wurde
jetzt nicht wirklich gezweifelt .

Gehalt gibts gar keins mehr. Es gibt dann Krankengeld von der Krankenkasse. ALG gibt es keins, da man ja der Vermittlung nicht zur Verfügung steht.

Vielen Dank für die Antwort. wir waren uns nicht wirklich einig haben es uns aber fast so gedacht