Ein Auszubildender ist seit 5 Wochen wegen Rückenbeschwerden krank.
Ausbildung Lagerist, 1. Lehrjahr endete am 24.08. Zum 25.08 bei der IHK Löschung der Ausbildung durch AG erfolgt. Nur dieses Schreiben wurde dem Auszubildenden zugestellt. Keine schriftl. Kündigung etc. seitens des AG. Es wurde vor Monaten lediglich besprochen, dass ab dem 2. Lehrjahr die Ausbildung auf 2 Jahre verkürzt wird und dazu der Vertrag entsprechend geändert wird, bis dato auch nicht schriftlich vereinbart, ergo nicht gezeichnet.
Die Rückenbehandlung wird noch ca. 2-3 Wochen in Anspruch nehmen.
Der Auszubildende war bisher nur wegen Grippe 2x für wenige Tage krank.
Der AG ist mit dem Arbeitsrecht vertraut, u.a. im Vorstand der BÄCKO, Lions-Club etc.
Guten Abend.
Zum 25.08 bei der IHK Löschung der Ausbildung durch AG erfolgt.
Völlig vogelwild. Anwalt, und zwar dalli!
Azubis darf nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Und dann ganz bestimmt nicht per einseitiger Löschung des Vertrages aus der Handwerksrolle. Es kann gut sein, dass sich der Ausbildende schadenersatzpflichtig macht, z.B. wenn die Ausbildung nicht oder nicht zum regulären Zeitpunkt abgeschlossen wird.
Vorausgesetzt ist natürlich, dass AU dem Arbeitgeber vorlag, usw. usf.
Gruß Eillicht zu Vensre
Vielen Dank!
Der AG hat sogar letzes Wochenende ein Inserat für neuen Ausbildungsplatz geschaltet…
(AU´s wurden nat. sofort abgegeben)