Kündigung der Ausbildung ohne Abmahnung

Guten Tag,
ich bzw meine Tochter hat ein Problem,sie hat am 01.07.2009 die Lehrstelle gewechselt und ich bin mit Ihr am 28.12.09 zum Doktor gegangen .Seit Tagen konnte Sie nicht mehr schlafen und war dem entsprechend drauf.Als wir die AU bei Ihrer Firma abgegeben haben ,kam einer der Chefs und war sehr erbost darüber.Sie sollte es sich gut überlegen ob Sie krank macht denn das ginge auf seine Kosten.Am nächsten Morgen hat ein Fahrer , nachdem der Chef gesehen hat das meine Tochter nicht kommt,die Kündigung in den Briefkasten eingeworfen.Nach §622 BGB unter Berücksichtigung von §1 Abs.1 KAchG.fristgerecht zum 29.01.2010.Jetzt ist meine Tochter völlig fertig und heult nur noch.Kann mir jemand einen Tipp geben.Danke im vorraus

Hallo a-henny,
erstmal tut es mir sehr Leid, was dir bzw. deiner Tochter da passiert ist.
Ich habe mal in meinem Lehrbuch nachgesehen. Da steht, dass der Arbeitgeber nur kündigen kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Außerdem habe ich dort nachgelesen, dass bei der Kündigung von Ausbildungsverhältnissen nach der Probezeit der Grund der Kündigung angegeben werden muss.
Ich hoffe dir damit wenigstens ein bisschen geholfen zu haben.
Ansonsten wende dich doch mal an die IHK. Die können bestimmt weiterhelfen.

Habe dir bereits ein Antwort gesendet :smile:.
Hatte die Nachricht zweimal.

Habe dir bereits ein Antwort gesendet :smile:.
Hatte die Nachricht zweimal.

Hallo,Danke für den schnellen Tip.Werde mich morgen bei der IHK erkundigen,hab nachgeschaut,§1 KSG bedeutet,das es Personenbezogen sein soll.KP was das heißt,aber werde es hoffentlich morgen hören.Danke nochmal

Hallo,

eine Kündigung in der Ausbildung ist rechtlich unmöglich!!!

Es kann nur fristlos gekündigt werden (Diebstahl etc.)

Sie können mich gerne anrufen!

Gruß
Daniel Ober-Hongsermeier (0170-5268534)

Hallo,

Krankheit - vor allem kurzfristige - ist natürlich kein Kündigungsgrund. Der Arbeitgeber scheint sich auf diese Weise seiner Auszubildenen entledigen zu wollen.

Enthält die Kündigung weitere Gründe, neben der Krankheit?

In jedem Fall sollten Sie sich zusammen mit Ihrer Tochter an den Ausbildungsberater der zuständigen IHK wenden.

Hallo Ihr beiden,
ab wann beginnt der neue Ausbildungsvertrag? Oder wurde der alte fortgesetzt? Wenn er ab dem 1.07.09 begann ist die Probezeit, in der ohne Angabe von Gründen Gekündigt werden kann, vorbei. Dann ist die hier ausgesprochene Kündigung ohne Angabe von Gründen hinfällig. Aus der Anfrage geht leider nicht hervor um welchen Beruf es sich handelt Handwerk oder Industrie?. Je nachdem wo, entweder bei der IHK oder Handwerkskammer nachfragen und diese Institutionen über den Vorfall informieren, könnte ja sein, dass die Fa. dort schon bekannt ist. Nur würde ich mir folgende Frage stellen:
Sollte man bei so einer Firma die Ausbildung fortführen?Ich würde meiner Tochter raten die Ausbildung bei so einer Fa. nicht fortzusetzen.
Da ist der nächste Ärger doch schon vorprogrammiert. Andererseits sollten die zuständigen Stellen (Handwerkskammer, IHK) schon informiert werden damit diese evtl. einschreiten können und der Fa. die Ausbildungserlaubnis entziehen oder zumindest darauf hinwirken dass man so nicht mit Leuten umgehen kann.Noch ein Tip zum Schluß: eine Info an die zuständige Gewerkschaft kann auch nicht Schaden.
Ich hoffe ich konnte Helfen