Kündigung der Autoversicherung nach Unfall

Hallo!

Ich hoffe, jemand kann mir bei meinem Problem helfen.

Folgendes: Ich habe mein „altes“ Auto verkauft und das Auto (Golf) meines verstorbenen Schwiegervaters übernommen.
Mit dem Golf habe ich,bevor er auf mich umgemeldet wurde, einen kleinen Unfall gebaut.Da die Versicherung bis Juni 05 bezahlt ist, zahlt auch die Versicherung den Schaden.
So weit, so gut!

Da mein Schwiegervater ja nun tot ist, und keine Versicherung mehr zahlen kann, soll der Golf auf mich angemeldet werden(als Halter und Versicherer)
Das war von Anfang an geplant.

Dafür müsste die Versicherung allerdings gekündigt werden, da ich das Auto bei einer anderen billigeren Versicherung versichern möchte.

Nun ist es ja üblicherweise so, dass der Beitrag für die Versicherung steigt,wenn man einen Unfall gemacht hat.
Aber wie sieht das aus, wenn die Versicherung demnächst gekündigt wird?
Ich vermute, dass der Versicherer bzw. in diesem Fall die Erben, einen Differenzbetrag nachzahlen müssen.Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass die Versicherung auf ihre Kosten,die ich durch den Unfall verursacht habe, sitzen bleiben möchte.

Kann mir jemand hierzu Genaueres sagen?

Vielen Dank im Vorraus,

Annie

Jedenfalls kann
ich mir nicht vorstellen, dass die Versicherung auf ihre
Kosten,die ich durch den Unfall verursacht habe, sitzen
bleiben möchte.

Das kommt auf die zugrundeliegenden AKB an.
Wenn die keine Besonderheiten aufweisen, gehst Du mit der SF-Klasse erst beim neuen VR hoch. Die VR betrachten hier das „Große Ganze“, d.h. daß sich das mit den Wechslern wegmittelt.

Ciao, Wotan

Hallo Wotan!

Danke für die Antwort,aber erklär mir das doch mal für Blöde!

Was ist AKB und VR?
Bedeutet das, dass ich mit dem Golf einen höheren Beitrag bei der neuen Versicherung zahlen muss?

LG,Annie

Jedenfalls kann

ich mir nicht vorstellen, dass die Versicherung auf ihre
Kosten,die ich durch den Unfall verursacht habe, sitzen
bleiben möchte.

Das kommt auf die zugrundeliegenden AKB an.
Wenn die keine Besonderheiten aufweisen, gehst Du mit der
SF-Klasse erst beim neuen VR hoch. Die VR betrachten hier das
„Große Ganze“, d.h. daß sich das mit den Wechslern wegmittelt.

Ciao, Wotan

Was ist AKB

„Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung“; sozusagen das Kleingedruckte.

und VR?

Versicherer

Bedeutet das, dass ich mit dem Golf einen höheren Beitrag bei
der neuen Versicherung zahlen muss?

Yep.

Ciao, Wotan

Hallo!

Ich hoffe, jemand kann mir bei meinem Problem helfen.

Folgendes: Ich habe mein „altes“ Auto verkauft und das Auto
(Golf) meines verstorbenen Schwiegervaters übernommen.

Bist du es hier nur weitergefahren oder hast du es auch komplett mit neuer Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) auf dich zugelassen?

Mit dem Golf habe ich,bevor er auf mich umgemeldet wurde,
einen kleinen Unfall gebaut.Da die Versicherung bis Juni 05
bezahlt ist, zahlt auch die Versicherung den Schaden.
So weit, so gut!

Da mein Schwiegervater ja nun tot ist, und keine Versicherung
mehr zahlen kann, soll der Golf auf mich angemeldet werden(als
Halter und Versicherer)
Das war von Anfang an geplant.

Das hier ist nicht ganz klar. oben schreibst du dass der wagen bereits umgemeldet wurde? Jetzt soll er doch erst auf dich angemeldet werden? Was denn nun? Sollst du ggf. die Prozente (SFR) übernehmen oder wie war das gedacht? Oder bringst du eigene Prozente mit?

Dafür müsste die Versicherung allerdings gekündigt werden, da
ich das Auto bei einer anderen billigeren Versicherung
versichern möchte.

Nun ist es ja üblicherweise so, dass der Beitrag für die
Versicherung steigt,wenn man einen Unfall gemacht hat.
Aber wie sieht das aus, wenn die Versicherung demnächst
gekündigt wird?
Ich vermute, dass der Versicherer bzw. in diesem Fall die
Erben, einen Differenzbetrag nachzahlen müssen.Jedenfalls kann
ich mir nicht vorstellen, dass die Versicherung auf ihre
Kosten,die ich durch den Unfall verursacht habe, sitzen
bleiben möchte.

Mir ist das ein wenig zu tüddelig was du da schreibst deswegen mal mit meinen Worten… :smile:

Wenn du mit einem Wagen der auf dich zugelassen ist und bei dem du auch Versicherungsnehmer bist in diesem Jahr einen Unfall hast, wirst du erst im darauffolgenden Versicherungsjahr „zurückgestuft“ und musst einen höheren Beitrag zahlen. Wenn du nun auf Grund des Unfalls den Versicher in diesem Jahr wechselst, was dein gutes Recht ist, dann musst du in der Regel auch bei deinem neuen Versicherer erst im kommenden Jahr den höheren Beitrag zahlen!

vielleicht kommen wir ansonsten einen schritt weiter, wenn du obige Fragen noch klarer beantwortest!

Hallo!

Ok, sorry,war wirklich etwas wirr :smile:

Aaaalso,ich bin den Wagen meines verstorbenen Schwiegervaters gefahren.Der Wagen war und ist noch NICHT auf mich umgemeldet,sondern der Halter und Versicherer war und ist derzeit noch mein Schwiegervater.
(Morgen wird der Wagen auf mich umgemeldet)

Mit dem Wagen meines Schwiegervaters habe ich den Unfall gebaut.

Ich will die Versicherung meines Schwiegervaters nicht kündigen, weil ich den Unfall hatte,sondern weil er letzten Monat verstorben ist und ich den Wagen nach seinem Tod von den Erben gekauft habe,aber bislang aus Zeitgründen noch nicht ummelden konnte…

Der Halter des Wagens werde ich sein, Versicherte meine Mutter!

Ich übernehme von seiner Versicherung keine Prozente,sondern lasse den Wagen versicherungstechnisch wieder auf meine Mutter laufen,die bei einer anderen Versicherung versichert ist.

Besser erklärt? :wink:

LG,Annie

Durch die Ummeldung auf Dich wird der Vertrag des Schwiegervaters stillgelegt bzw. storniert. Eine Rückstufung würde erst zur nächsten Hauptfälligkeit erfolgen (bei Verträgen mit über 25 Schadenfreien Jahren bleiben bei vielen VR die Beitragssätze nach einem Schaden unverändert). D.h. wenn auf diesem Vertrag/SFR kein Fahrzeug mehr angemeldet würde, so würde die Rückstufung auch nicht wirksam. Wenn jedoch die Erben den SFR (Schadensfreiheitsrabatt) übernehmen, dann wird die Rückstufung natürlich wirksam, aber nicht rückwirkend sondern wie gesagt zur nächsten HV.

Du selbst bzw. Deine Mutter wirst natürlich NICHT zurückgestuft, da Du ja einen eigenen Vertrag mit entsprechenden SFR hast.

Grüße Markus

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