Kündigung der KV durch die KV!

Hallo,

Ich habe ein großes Problem!
Und zwar…
Mein Mann ist seit dem 20.3.03 arbeitslos gemeldet doch das arbeitsamt hat keine KV-Beiträge bezahlt, so das die KV uns am 26.8.03 un ein schreiben geschick hat das wir und freiwillig weiter versichern sollen doch da wir grade in der umzugfase waren und in einem 200 km entfernten Ort gezogen sind und in der zeit wo der brief der KV ankam nicht in unserer alten wohnung waren haben wir den brief erst 14 tage später bekommen doch da war die frist für die freiwilige weiter versicherung schon abgelaufen!!
Wir waren dort eigendlich fermilienversichert1 wir haben am 21.3.03 geheiratet. doch jetzt hat uns die versicherung gekündigt rückwirkend zum 21.2.03 somit sind wir zuzeit gar nicht versichert! Ich habe am 12.9.03 entbunden und das wurde natürlich nicht bezahlt als wir es mitbekommen haben das wir nicht mehr versichert sind habe ich bei der kasse angerufen und wollte die ausstehenden beiträge privat bezahlen , doch die sagten nein!!! Weil wir schon gekündigt waren da sie meinen mann aber schon zum 21.2 gekündigt haben (rückwirkend) bin ich auch nicht mehr familienversichert und in meiner alten versicherung ja nunmal auch nicht mehr!

Meine Frage :
DFurfte das die versicherung meines mannes? Wir haben 4 kleine Kinder!!
Und kann ich das ihrgendwie ändern??
Habe ich eine Rehtliche grundlage?

Muß mich meine alte versicherung wieder aufnehmen??

Was kann ich machen?? wir brauchen doch eine versicherung schon alleine wegen den kindern!!!

Bitte dringend schnell antwort geben ich bin total verzweifelt!!

hallo Nicole,
m.W. dürfen sie es nicht! Aber Günter wird uns da schon genaueres sagen.
So viel ich weiß, ist jeder AL pflichtversichert. Deswegen muss auch jeder, der nicht mehr als 5 jahre Privat versichet war automatisch in eine GKV.
Ich würde mal mit dem AA sprechen.
Grüße
Raimund

Hallo,
die Sache ist so - Wenn dir die Krankenkasse am 26.8.2003 ein
Schreiben schickt und dich auffordert ab dem 21.2.2003 eine
freiwillige Versicherung zu begründen ist das zunächst mal ein
dicker Hund. Das Arbeitsamt zahlt immer dann die Beiträge zur
Krankenversicherung wenn auch Leistungen bezogen wurden.
Warst du vorher in der PKV dann zahlt dir das Arbeitdamt auch die
Beiträge aus wenn du weiter in der PKV verbleibst - hier hat
irgendjemand gepennt.
Aber selbst wenn wir mal davon ausgehen, dass das versicherungstechnisch alles in Ordnung wäre, dann hast dur drei
Monate Zeit eine freiwillige Versicherung zu begründen, aber erst
nachdem du davon Kenntnis erhalten hast - wenn das Schreiben
am 26.8.2003 von der Kasse geschrieben wurde, endet die Frist am
29.11.2003 (Postweg 3 Tage wird berücksichtigt). Mein Rat - sofort
morgen mit der Kasse in Verbindung setzen und daraufhinweisen.
Das alles gilt aber nur, wenn die Kasse tatsächlich erst am 26.8.
zum ersten Male geschrieben hat - dann beginnt die Versicherung
aber auch im Februar und du musst nachzahlen.
Noch eine Frage - wovon habt Ihr vom Februar bis heute gelebt ??

Gruss

Günter

Wir haben bis heute noch kein Arbeitslosen Geld bekommen weil der letzte arbeitgeber meines mannes immer noch nicht mit der verdienst bescheinigung rübergekommen ist!!!

Wir haben vom 1.3.03 bis heute vom Sozialamt gelebt (nennt sich Übergangsgeld) das schreigen ist wirklich erst zum 26.8 gekommen Datum auf dem Briefkopf und wir hatten 2 wochen zeit um zu antworten!

Gruß Nicole

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Darf ich deutlich sein?
hallo Nicole,
dem AG würde ich Feuer unterm Ar*** machen!
der hätte schon lange einen RA am Hals.
Grüße
Raimund

hallo Nicole,
dem AG würde ich Feuer unterm Ar*** machen!
der hätte schon lange einen RA am Hals.
Grüße
Raimund

Hallo Reimund

Was meinst du was wir immer machen wir sind einmal in der woche beim Arbeitsamt vorstellig nur das mit dem RA haben wir bis heute noch nicht in erwägung gezogen aber wir werden uns heute noch drum kümmern!

Wie siet das eigendlich aus können wir uns ab heute bei einer anderen Krankenversicherung freiwillig versichern?

Oder ist der Zug abgefahren und wir müssen bei der bleiben?

Gruß Nicole

Hallo Nicole,
wenn ich mich richtig erinnere, seid Ihr beide Pflichtversicherte, oder?
Da gibt es keine Möglichkeit, in die Private zu kommen.
Privat versichern kann sich nur ein Selbständiger oder ein freiwillig Versicherter.
Grüße
Raimund