Hallo,
Ich bin in einer etwas komplizierten Situation und die Frage ist etwas lang geraten. Ich hoffe, Sie haben trotzdem die Zeit, sich das Ganze durchzulesen und mir einen Ratschlag zu geben.
Anfang 2012 mietete ich eine Wohnung. Im Mietvertrag war am Ende handschriftlich eine Klausel eingefügt, wonach Vermieter und Mieter für 2 Jahre auf eine Kündigung verzichten, womit ich auch einverstanden war. Ich wollte schließlich in der Wohnung bleiben. Ich steckte auch viel Geld in die Wohnung und renovierte sie auf eigene Kosten.*
Nun musste ich aber 6 Monate später aus persönlichen Gründen meinen Job kündigen und umziehen. Die Wohnung konnte ich mir nicht mehr leisten. Ich sprach telefonisch mit der Hausverwaltung (mit dem Vermieter selber hatte ich keinen Kontakt), und nach kurzem Nachdenken waren sie auch bereit, mich aus dem Vertrag zu entlassen, wenn ich einen Nachmieter finden würde.
Ich fand auch ca. 5 geeignete Kandidaten, und die Hausverwaltung entschied sich für eine von ihnen.
Allerdings, was mich äußerst irritierte, war eine Email von der Hausverwaltung die ich zu Beginn meiner Nachmieter-Suche bekam. Sie teilten mir mit, dass sie mir 50 Euro in Rechnung stellen würden für den Aufwand, den sie beim Überprüfen der potentiellen Nachmieter haben würden. Ich wusste nicht was ich dagegen machen sollte. Wenn ich protestierte, würde sich die Hausverwaltung quer stellen und ich müsste vielleicht noch anderthalb Jahre lang eine Miete zahlen, die ich mir schlicht nicht leisten konnte. Andererseits, im Anbetracht der Verbesserungen, die ich an der Wohnung vornahm, erschien mir diese Gebühr auch sehr ungerecht. Am Ende ging ich auf diese Email nicht ein.
In den folgenden Wochen und auch während der Wohnungsübergabe, wurde von der Hausverwaltung diese „Gebühr“ nicht mehr angesprochen. Ich hoffte schon dass sie erkannt hatten, dass es Unsinn war sie zu verlangen, vor allem weil bei der Wohnungsübergabe auch erkannt wurde (und im Übergabeprotokoll auch festgehalten wurde), wie sehr verbessert die Wohnung durch meine Renovierung war.
Eine Woche später bekam ich aber die „Rechnung“ zugeschickt mit der Mitteilung, dass sie meine Kaution bis zum Bezahlen dieser Gebühr einbehalten würden. Ich widersprach dieser Rechnung mit der Begründung, dass die Hausverwaltung 1) die Wohnung in einem viel besseren Zustand zurückbekommen hatten als ich sie von ihnen bekam, und 2) das in unserem Mietvertrag so eine Gebühr nicht vereinbart war.
Kurz gesagt, die Hausverwaltung besteht noch immer auf diesen 50 Euro, und zwei Monate nach meinem Auszug habe ich meine Kaution immer noch nicht.
Haben sie das Recht, diese Gebühr von mir zu verlangen? Dürfen sie meine Kaution einbehalten, bis ich sie bezahle? Hätten sie überhaupt das Recht gehabt, mir die Kündigung zu verweigern?
Über jeden Ratschlag würde ich mich freuen. Vielen Dank.
* Zu der Renovierung kam es so:
Der Vormieter war Raucher gewesen, was bei der Besichtigung und Wohnungsübergabe weder von mir, noch von der Hausverwaltung bemerkt wurde, weil er die Wohnung zu diesen Anlässen wohl gut gelüftet hatte. Ich bekam den Gestank dann mit, als ich zwei Tage später (die Fenster waren in der Zeit geschlossen gewesen) für den Umzug in die Wohnung kam.
Jedenfalls redete sich die Hausverwaltung aus der Verantwortung raus, und weil ich ja drin wohnen musste, ließ ich die Wohnung am Ende auf eigene Kosten tapezieren und strich zu der Gelegenheit auch die ziemlich zerkratzten Türen neu. Alles in allem kostete mich der Spaß 600 Euro, und alles was ich von der Hausverwaltung am Ende als Gegenleistung bekam, war die Vereinbarung, dass ich beim Ausziehen nicht neu tapezieren und streichen müsste.