Kündigung der Mietwohnung Eigenbedarf Gewerbe

Kann eine Mietwohnung, die als Ferienwohnung umgestaltet werden soll, mit der Begründung Eigenbedarf gekündigt werden?
Der Vermieter ist will sich so ein zweites Standbein schaffen.
gruss:smile:

Huhu,

Kurz und knapp, der Eigenbedarf muss begründet sein, z.B. Kind Eltern Großeltern ect sollen nachweisliche einziehen. Dei Begründung muss in der Kündigung beschreiben werden.

klick

Ferienwohnung ist kein Eigenbedarf sondern eine Wirtschaftliche Verwertung.

schönes Wochenende

Danke für die schnelle Antwort:smile:

Büdde,

Wenn der erste Widerspruch nicht anerkannt wird, dann auf provesionelle Hilfe setzen.

Und am Besten zeitnah widersprechen oder gleich Hilfe hohlen.

Und am Besten zeitnah widersprechen oder gleich Hilfe hohlen.

andersrum: erst hilfe holen und dann vielleicht widersprechen.

verschafft ggf. zeit. einer ungültigen kündigung muss man nämlich gar nicht widersprechen. und durch einen widerspruch könnte der vermieter drauf kommen, dass da irgendwas nicht stimmt und eine gütlige kündigung nachreichen.

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Ich sehe hier nur die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung und keinen Grund für ein Sonderkündigungsrecht, geschweige denn Eigenbedarf.

mit der ordentlichen Kündigung meine ich §573 Abs. 2 Nr.3 bei diesem Absatz liegen die Voraussetzungen allerdings erheblich höher als bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs.