Kündigung der Mietwohnung nach Tod des Ehegatten

Ein Ehepaar wohnt seit Jahren in einer Mietwohnung. Den Mietvertrag hat aber nur die Frau unterschrieben. Nach deren Tode wir dem Ehemann kurzfristig gekündigt. Ist das zulässig?
Danke

Nein, nicht ohne weiteres :smile: Tatsächlich trat der Ehegatte mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, § 563 Abs. 1 BGB.

„Der Vermieter kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt.“, § 563 Abs. 4 BGB.

Ein wichtiger Grund i S. d. §§ 314, 543 Abs. 2 BGB wäre aber konkret zu benennen: http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

Andernfalls wäre die Kündigung als unwirksam zurückzuweisen. „Eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters oder solcher Personen, die nach Absatz 1 oder 2 eintrittsberechtigt sind, ist unwirksam.“, § 563 Abs. 5 BGB.

G imager