Kündigung der Mietwohnung zu Monatsmitte

Ist eine Kündigung einer Mietwohnung eigentlich auch zur Mitte eines Monats möglich? Mal angenommen, der Vertrag würde hier nur vorsehen, dass sich eine Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet. (Vorausgesetzt die 3-Monatsfrist wird eingehalten)
Danke schon mal!!

Hallo,

§ 573 c ist deutlich. Zum Ablauf des übernächsten Monats - also Monatsende. Mieter und VM können allerdings miteinander auch Mitte des Monates vreinbaren. Empfehlung. Schriftlich Zusage erteilen lassen.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum zu einem anderen Termin als dem Ablauf eines Monats ist möglich bei einer fristlosen Kündigung.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

nein, weil das BGB eigentlich scheibt, dass eine Kündigung bis zum dritten Werkttag eines Monats eingegangen sein muss und zum Ende des Übernächsten Monats gilt.

Vertragsparteien können sich auf anderes schriftlich einigen, wobei eine zum Nachteil des Mieters gerichtete Vereinbarung unwirksam wäre.
[z.B. Eine Kündigung geht fristgerecht am 3.8.07 beim Vermieter ein, so dass das Mietverhältnis zum 31.10.07 endet. Der Mieter bittet um die Möglichkeit der Püfung einer vorzeitigen Entlassung aus dem Mietverhältnis. Der Verieter hätte einen neuen Mieter, der gerne zum 1.10.07 einziehen würde. Der Mieter, dessen Vertrag ja erst zum 31.10.07 endet, spart dadurch einmal Miete, da er bereits in seinem EFH wohnt. Das Mietverhältnis kann somit im beiderseiten Einverständnis und Willen zum 30.09.07 enden. = kein Nachteil für den Mieter! Dem Vermieter ist es egal, weil er einen neuen Mieter hat, also keinen Verlust. Alter und neuer Mieter sind glücklich.]

Herzliche Grüsse