Kündigung der Pensionskasse wegen Auswanderung

Hi profis,

ich werde in nächster zeit in die Staaten auswandern und möchte wissen wie ich meinen alten pensionskassen vertrag loswerde. Welche möglichkeiten habe ich den Vertrag zu kündigen? Die sagen das auswandern kein grund ist. aber ich mag den nicht mehr. Die sind hier ziemlich stur. Nun hoffe ich das es ein schlupfloch gibt durch das ich kriechen kann um den aufzulösen. Ich habe den Vertrag unwissentlich beitragsfrei gestellt. Dies schien wohl falsch gewesen zu sein.

Danke für jede erdenkliche hilfestellung.
K.

ich kann dazu leider nichts sagen , mfg opa

Hi profis,

ich werde in nächster zeit in die Staaten auswandern und
möchte wissen wie ich meinen alten pensionskassen vertrag
loswerde. Welche möglichkeiten habe ich den Vertrag zu
kündigen? Die sagen das auswandern kein grund ist. aber ich
mag den nicht mehr. Die sind hier ziemlich stur. Nun hoffe ich
das es ein schlupfloch gibt durch das ich kriechen kann um den
aufzulösen. Ich habe den Vertrag unwissentlich beitragsfrei
gestellt. Dies schien wohl falsch gewesen zu sein.

Danke für jede erdenkliche hilfestellung.
K.

Pensionskassen werden erst mit dem erreichen des Rentenalters ausgezahlt, und zwar in Form einer Rente (ich gehe hier von einer Pensionskassenversicherung aus). Das vorzeitige Auflösen ist grundsätzlich nicht möglich, da die gewährten Sozialversicherungs- und Steuerprivilegien sofort verfallen und sofort auszugleichen sind, so dass dann unangenehme Nachzahlungen fällig werden. Je länger der Vertrag läuft, um so höher sind dann die Nachzahlungen. Man kann sich hier auch nicht vor „drücken“, da die Nachzahlungen i.d.R. über das Lohnbüro des Arbeitgebers durchgeführt werden.

MfG
CKH

hi,

eine pensionskasse hat meines erachtens die funktion,
dass du im rentenalter daraus bezuege erhaeltst

jetzt gehst du in die staaten, moechtest aus diesem
vertrag „aussteigen“

da es sich um eine altersversorgung handelt, die du
mit dem 65 oder 67 lebensjahr bekommst, b e h a l t e
den versichertenvertrag…dies ist mein rat…er kostet dich nichts mehr, weil du in den staaten deine
altersversorgung selbststaendig ansparst, ansparen
wirst/musst

der gedanke diese beitragsfrei zu stellen war meines
erachtens richtig

schreib bitte die pensionskasse an, mit folgender
frage

  1. ist es richtig, daß ich mit dem erreichen des
    65 lebensjahres eine rente von ihnen erhalte?

  2. zahlen sie die rente auch in die staaten aus,
    wenn dort mein wohnsitz zu dem zeitpunkt ist?

  3. habe ich in den staaten freie wahlmoeglichkeiten
    wie ich mir meine altersversorgung ansparen kann?

  4. oder bin ich etwa gebunden an die pensionskasse;
    auch wenn ich meinen wohnsitz in die staaten
    verlege?

So gehst du auf nummer sicher und kannst dich auf die
schriftliche beantwortung der pensionskasse jederzeit
berufen

Also Kopf hoch…und einen guten Start auf deinem
neuen Lebensweg

Gruss

Dem Grunde nach sind diese Verträge nicht kündbar. Bei Arbeitnehmerfinanzierten Verträgen sollte es klappen, oder auch wenn der VP der Versorgungszusage entzogen wird. Sonst ist eine Beitragsfreistellung schon richtig.
Um alles zu beleuchten reicht hier der Platz nicht aus.
Im Übrigen bin ich kein Fan vom Kündigen, wenn nicht eine wirtschaftliche Notlage ansteht, oder der Vertrag grotten schlecht ist. Was spricht bei Rentenbeginn gegen einen Zusatzgeld? Mann kann nicht genug davon haben.
L.S.

Nein leider in diesen dingen weiß ich nichts.Es tut mir leid.

Guten Morgen,
mit dem Thema „Auswanderung“ kenne ich mich leider nicht aus.
Gruß
chrissixyz

Das ist eine sehr spezielle Frage, die ich Dir leider nicht beantworten kann.
Viele Grüße
Julius Jordan

hi, da kenn ich mich leider nicht aus, sollte aber der bisherige Arbeitgeber beantworten können und auch müssen.

Gruss Mario

tut mir leid bin spezialist auf einem anderen gebiet

Hi,

meistens sind die Versicherer kulant wenn es ein e AN finazierte PK ist und noch kein ganzes Jahr gelaufen ist, ansonsten können sie garnicht kulant sein da dann das Finanzamt (Steuer/Betriebsausgaben) mit drinn hängt und das Gesetz halt bestimmt Auszahlung zur Rente oder Portierung zu einem anderen AG.

Wenn Sie nicht beitragsfrei gestellt wäre, könnte es eventuell möglich gewesen sein sie in einen Privatvertrag umzuwandeln, hängt von der Rechtsform der PK ab, an das Geld käme man aber trotzdem nicht vor Rentenbeginn ran.

Die Hand lege ich für meine Meinung nicht ins Feuer.

Auswanderung außerhalb der EU könnte allerding ein Aufhänger für eine Sonderlösung sein, man müßte sich allerdings dazu an den Versicherungsobmann wenden.

Hey,
sorry das muss ich passen.
Gruß
und viel Erfolg