ich habe 1997 eine Junior Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen. Darin enthalten war auch der Passus, dass sich die Prämie mit Vollendung eines bestimmten Lebensjahrens erhöht (mehr als Verdoppelt). Dieser Fall ist nun eingetreten. Fristgerecht konnte ich nicht kündigen, da ich den termin verpasst hatte. Ich hatte jetzt eine ausserordentliche Kündigung versucht, da „bei einer Prämienangleichung“ das Recht dazu besteht. Die Versicherung sagt aber, das das nicht geht, da die Erhöhung ja im Vertrag steht und mir bekannt war. Komme ich aus dem Vertrag trotzdem raus?
Bei einem Jahresvertrag ist die Kündigung jetzt erst wieder
zum Ende des neuen Versicherungsjahres möglich:
Also bei einem Beginn am 1.7.97 erst wieder zum Ablauf 1.7.2001
wobei die Kündigung (Einschreiben!!!) spätestens drei Monate
vorher bei der Versicherung eingetroffen sein muß - also die
Kündigung Mitte März 2001 losschicken „mit der Bitte um unverzügliche Bestätigung“ !
Ein 5-Jahresvertrag ist dann leider erst zum Jahr 2002 kündbar;
ein 10-jahresvertrag ist ebenfalls nach 5 Jahren kündbar!
Viele Grüße
Heinz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
bitte denke auch daran, dass du nach einem schaden mit sofortiger wirkung bzw. zum schluss des vers,jahres kündigen kannst. so ein schaden kann schnell entstehen: du kippst versehnentlich rotwein aufs hemd eines besuchers, kommst mit der zigeratte an die jacke deines besuchers und brennst ein loch rein usw. häufig wird vergessen, dass das typische phv-Schäden sind, die den vericherer oder den vers.nehmer berechtigen, einen vertrag zu kündigen.
joachim
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Und bitte bedenke auch, daß dem Versicherer bei einer Kündigung nach einem Schadenfall die gesamte Prämie für die laufende Versicherungsperiode zusteht. Das hat zur Folge, daß Du dann zwar den Vertrag „los“ bist, aber bei dem Abschluß einer neuen PHV natürlich nochmal Prämie bezahlen mußt.
Gruß
Jochen
bitte denke auch daran, dass du nach einem schaden mit
sofortiger wirkung bzw. zum schluss des vers,jahres kündigen
kannst. so ein schaden kann schnell entstehen: du kippst
versehnentlich rotwein aufs hemd eines besuchers, kommst mit
der zigeratte an die jacke deines besuchers und brennst ein
loch rein usw. häufig wird vergessen, dass das typische
phv-Schäden sind, die den vericherer oder den vers.nehmer
berechtigen, einen vertrag zu kündigen.
Jede/r schimpft über steigende…
…Beiträge bei Versicherungen - wodurch entstehen die Beitrags-
steigerungen?
Richtig - u.a. durch mehr gezahlte Versicherungsschäden, die
durch „Tipps“ wie die unten folgenden nicht weniger werden!
Ein Kommentar für solche „Hinweise“ erübrigt sich wohl!
Gruß
Heinz
bitte denke auch daran, dass du nach einem schaden mit
sofortiger wirkung bzw. zum schluss des vers,jahres kündigen
kannst. so ein schaden kann schnell entstehen: du kippst
versehnentlich rotwein aufs hemd eines besuchers, kommst mit
der zigeratte an die jacke deines besuchers und brennst ein
loch rein usw. häufig wird vergessen, dass das typische
phv-Schäden sind, die den vericherer oder den vers.nehmer
berechtigen, einen vertrag zu kündigen.
…Beiträge bei Versicherungen - wodurch entstehen die
Beitrags-
steigerungen?
darüber können wir lange philosophieren!!! und auch unterschiedlicher Meinung sein!
Nach meiner ERfahrung werden gerade die Bagatellen kaum gemeldet, weil die Leute einfach nicht damit rechnen, dass diese Dinge mitversichert sind!!!
Also: ein Blick in das Kleingedruckte ist absolut legal!!! und die Versicherungen machen nix anderes, wenn man etwas ersetzt haben will!!!
Ayla, die Deine Verteidigung der Versicherungen nicht nachvollziehen kann!
Hallo Ayla,
Heinz hat in nicht im geringsten Versicherungsgesellschaften verteidigt, sondern vielmehr die Versicherungsnehmer selbst (also uns alle). Zur Verdeutlichung ein kleines Beispiel: Wenn einige kriminelle Subjekte einen Supermarkt durch „kleine“ Ladendiebstähle schädigen, dann ist jeder Fall für sich betrachtet wohl nur eine Bagatelle. Alle Straftaten zusammengezählt bewirken jedoch eine merkliche und für den Supermarkt wirtschaftlich auch notwendige Preissteigerung, die dann alle Kunden des Supermarktes zu tragen haben. Es hilft auch nicht den Supermarkt zu wechseln, da Diebstähle ein allgemeines Übel sind. Genauso ist es mit „kleinen“ Versicherungbetrügereien, die die Prämien für uns alle merklich hochtreiben. Darüber hinaus sind sich viele Betrüger nicht bewußt, das Versicherungsbetrug den Tatbestand einer Straftat
erfüllt. Das besch… Anspruchsdenken in Deutschland läßt die Betrüger jedoch als „smart guys“ dastehen. Es wird gedacht, dass wenn man schon Prämien bezahlen muß, daß man dann wenigstens einen Teil zurück haben möchte. Keiner betrachtet die Haftpflichtversicherung als das was sie eigentlich darstellt, nämlich eine Absicherung die verhindern soll, dass ich bei begründeten Ansprüchen gegen mich dadurch einen sozialen Abstieg erleiden muß.
…Danke, Heinz, dem ist nichts hinzuzufügen, außer, daß es wirklich total clevere Leute gibt, die andere damit belasten, weil die nämlich für die Tipps dann mitzahlen…