Folgender Fall liegt vor:
Mein Sohn hatte für sich eine Privathaftpflicht mit einer Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen. Vor einem halben Jahr hat er mit seinem Auslandsstudium begonnen und eine 2.Privathaftpflicht für Studierende im Ausland abgeschlossen. Können wir in diesem Fall auch die 1. Versicherung kündigen? Er studiert 3,5 Jahre in England. Schon mal vorab vielen Dank für eine Info.
Sorry, diese Problematik habe ich noch nicht bearbeitet und bin nicht aussagefähig. Generell aber der Tipp: Vor Abschluss der 2. Versicherung besteht die Möglichkeit mit der ersten zu verhandeln und eine Umwandlung zu bewirken, weil die Versicherung von der längeren Laufzeit letztlich profitiert. Ansonsten sieht es sicher nicht gut aus, denn Laufzeiten sind verbindlich.
Freundliche Grüße Witha