der Einschluß einer Berufshaftpflicht nicht möglich ist?
Hallo Zusammen,
in diesem fiktiven Fall ist der Einschluß einer o.a. Versicherung nicht möglich, da der Versicherer (z.b.: „Eisenbahnerversicherung“)dies dieser Berufsgruppe nicht anbietet. Kann ich hier die PHV eurer Meinung nach außerordentlich kündigen?
handelt es sich bei der gewünschten Berufshaftplicht um eine Absicherung zwecks Abdeckung eventueller Ansprüche des Dienstherren, bestehend aus einem Dienst- oder Angestelltenverhältnis des öffentlichen Dienstes ?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden des
Versicherungsnehmers aus seinen dienstlichen Verrichtungen als
Mitarbeiter im sozialpflegerischem Beruf
da es das gewünschte Risiko auch als seperaten Vertrag gibt, also wo nur die Diensthaftpflicht abgesichert ist würde ich auch sagen das dies kein Grund zur außerordentlichen Kündigung ist.
Ich würde mal mit dem Versicherer sprechen ob dieser nicht den Vertrag freigibt weil er das Risiko nicht eindecken kann/möchte. Es wäre nicht ungewöhnlich wenn der Vertrag in gegenseitigem Einverständnis beendet wird.
Bitte aber vorher nach einem neuen Versicherer umschauen und auch an die eigene Schadenquote denken, wenn die nämlich zu hoch ist wirds nix mit dem neuen Versicherungsschutz
wenn eine Diensthaftpflicht erforderlich ist und das jetzige Versicherungsunternehmen diese Ergänzung nicht bieten kann,
besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung.
Ich kenne bisher kein Versicherungsunternehmen, das die Diensthaftpflicht als seperaten Vertrag anbietet.
Bitte beachten: es handelt sich nicht um eine Vermögensregreßhaftung.
wenn eine Diensthaftpflicht erforderlich ist und das jetzige
Versicherungsunternehmen diese Ergänzung nicht bieten kann,
besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung.
Wie kommst Du denn darauf ? Solche kühnen Aussagen solltest Du belegen, um die Fragesteller nicht in die Irre zu führen. Für eine vorzeitige Aufhebung sehe ich absolut keine Grundlage.