Kündigung der Privathaftpflicht, da

der Einschluß einer Berufshaftpflicht nicht möglich ist?

Hallo Zusammen,

in diesem fiktiven Fall ist der Einschluß einer o.a. Versicherung nicht möglich, da der Versicherer (z.b.: „Eisenbahnerversicherung“)dies dieser Berufsgruppe nicht anbietet. Kann ich hier die PHV eurer Meinung nach außerordentlich kündigen?

Danke vorab,
aspax

P.S.: Habe mit der SuFu nichts gefunden.

Hallo,

handelt es sich bei der gewünschten Berufshaftplicht um eine Absicherung zwecks Abdeckung eventueller Ansprüche des Dienstherren, bestehend aus einem Dienst- oder Angestelltenverhältnis des öffentlichen Dienstes ?

Viele Grüße

zahao

es wäre die diensthaftpflicht korrekterweise:

  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden des
    Versicherungsnehmers aus seinen dienstlichen Verrichtungen als
    Mitarbeiter im sozialpflegerischem Beruf

gruß

anbietet. Kann ich hier die PHV eurer Meinung nach außerordentlich kündigen ?

Ich würde sagen nein. Notfalls muß man für einen gewissen Zeitraum zwei Verträge haben.

Hallo,

da es das gewünschte Risiko auch als seperaten Vertrag gibt, also wo nur die Diensthaftpflicht abgesichert ist würde ich auch sagen das dies kein Grund zur außerordentlichen Kündigung ist.
Ich würde mal mit dem Versicherer sprechen ob dieser nicht den Vertrag freigibt weil er das Risiko nicht eindecken kann/möchte. Es wäre nicht ungewöhnlich wenn der Vertrag in gegenseitigem Einverständnis beendet wird.

Bitte aber vorher nach einem neuen Versicherer umschauen und auch an die eigene Schadenquote denken, wenn die nämlich zu hoch ist wirds nix mit dem neuen Versicherungsschutz :wink:

Viele Grüße

Zahao

Hallo,

wenn eine Diensthaftpflicht erforderlich ist und das jetzige Versicherungsunternehmen diese Ergänzung nicht bieten kann,
besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung.

Ich kenne bisher kein Versicherungsunternehmen, das die Diensthaftpflicht als seperaten Vertrag anbietet.

Bitte beachten: es handelt sich nicht um eine Vermögensregreßhaftung.

Gruß Merger

Kann ich hier die PHV eurer Meinung nach
außerordentlich kündigen?

Nein - ich kann ja auch einen Handyvertrag nicht kündigen, weil das Unternehmen keine Flatrates anbietet.

wenn eine Diensthaftpflicht erforderlich ist und das jetzige
Versicherungsunternehmen diese Ergänzung nicht bieten kann,
besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung.

Wie kommst Du denn darauf ? Solche kühnen Aussagen solltest Du belegen, um die Fragesteller nicht in die Irre zu führen. Für eine vorzeitige Aufhebung sehe ich absolut keine Grundlage.

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