Herr H. möchte aufgrund Beitragserhöhung seine Verkehrsrechtschutzversicherung kündigen.
Seit einem halben Jahr hat er über diese Versichrung ein Verfahren laufen, bei dem noch kein Ende in Sicht ist. Wird dieses Verfahren trotz der Kündigung noch weiter von der Versicherung bezahlt?
Huxtable
hallo,
wenn einmal deckung erteilt wurde, ja.
mfg
snake
hallo,
wenn einmal deckung erteilt wurde, ja.
mfg
snake
Hallo, und er hat i.d.R. sogar noch einen nachwirkenden Versicherungsschutz bis zu 2 Jahren, in dem der Versicherer für Fälle die im versicherten Zeitraum eingetreten sind, Deckung gewährt (zu beispiel du wurdest am 25.12. geblitzt, hast zum 1.1. gekündigt und am 30.5. erhälst du den Bescheid und willst dagegen klagen)
Grüße
Michael
Hallo Huxtable,
Snake und Michael haben recht, ich würde aber trotzdem nicht kündigen. Bei jeder Versicherung gibt es Grenzfälle, die ggf. auf dem Kulanzwege geleistet werden - oder auch nicht.
Die Bereitschaft zur Kulanz ist meist weniger ausgeprägt, wenn eine Vertrag gekündigt wurde. Ich würde daher aus taktischen Überlegungen warten bis der Fall durch ist. Ich hatte z.B. mal einen Fall in der Kundschaft, bei dem die Kundin im laufenden Verfahren den Rechtsanwalt gewechselt hat. Die Versicherung hat kulanterweise die dadurch entstehenden Mehrkosten getragen - verpflichtet gewesen wäre sie nicht dazu.
Gruß Gero
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Hallo Huxtable,
Snake und Michael haben recht, ich würde aber trotzdem nicht
kündigen. Bei jeder Versicherung gibt es Grenzfälle, die ggf.
auf dem Kulanzwege geleistet werden - oder auch nicht.
Die Bereitschaft zur Kulanz ist meist weniger ausgeprägt, wenn
eine Vertrag gekündigt wurde. Ich würde daher aus taktischen
Überlegungen warten bis der Fall durch ist. Ich hatte z.B. mal
einen Fall in der Kundschaft, bei dem die Kundin im laufenden
Verfahren den Rechtsanwalt gewechselt hat. Die Versicherung
hat kulanterweise die dadurch entstehenden Mehrkosten getragen
- verpflichtet gewesen wäre sie nicht dazu.
Gruß Gero
Sorry, das halte ich für Unsinn. Kulanz spielt in der Rechttschutz so gut wie keine Rolle. Vor allem dadurch, dass die Schadenverläufe in den letzten Jahre so miserabel waren, dass die Versicherer in dieser Sparte immer Kräftig mit Erhöhungen zugeschlagen haben.
Gruß
Michael
Hallo Michael,
Unsinn?? Also ich gebe zu, daß Rechtsschutz nicht gerade mein Spezialgebiet ist, aber nach über 20 Jahren im Versicherungsvertrieb weiß ich, daß Kulanz in allen Sparten eine wichtige Rolle spielt. Daß dies in der Rechtsschutz anders sein sollte, glaube ich nicht.
Sicher ein schlechter Risikoverlauf zählt auch zu den Kulanzbremsen - aber es gibt ja etliche Faktoren die Kulanz bremsen oder beschleunigen können. Da wird ja nicht nur der Risikoverlauf der Sparte, sondern auch der des Kunden und ggf. des Maklers/Vertreters betrachtet - wobei das Gewicht von letzteren nicht zuletzt davon abhängt, wie Qualität und Quantität seines Bestandes sind - eindeutige Aussagen kann man da gar nicht machen, weil Kulanz sich immer in einer Grauzone bewegt und von einer Vielzahl - auch subjektiver - Faktoren abhängt. Eine gekündigter Vertrag gehört aber definitiv zu den ganz großen Kulanzbremsen.
Gruß Gero
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