Kündigung der Rechtsschutzversicherung

wenn ein rechtsfall durch die versciherung übernommen wird und man selbst die rechtsschutzversicherung kündigt, tritt dann die versicherung weiterhin bis zum ende des falles ein?? wenn ja, wo steht das geschrieben?? gibt es da gesetze für??

wenn ein rechtsfall durch die versciherung übernommen wird und
man selbst die rechtsschutzversicherung kündigt, tritt dann
die versicherung weiterhin bis zum ende des falles ein??

Ja. Anknüpfungspunkt für die Leistungspflicht des Versicherers ist der Versicherungsfall, der in den ARB geregelt ist. Danach ist der Rechtsschutzversicherer bis zum Ende der Sache eintrittspflichtig, auch wenn der Vertrag von einem der Vertragspartner beendet wird.

die Versicherung müsste sogar zahlen, wenn die Deckungsanfrage erst nach Vertragsbeendigung erfolgt wäre. Der „Stichtag“ ist nämlich der Eintritt des Schadensfalles und wenn da die Versicherung bestanden hatte (und die Wartezeit bereits abgelaufen war) muss die Vers. zahlen