Guten Tag,
angenommen, eine Person hat 1999 unter Dauerbeschuss ihres Versicherungsmaklers eine Rentenversicherung abgeschlossen, die sie sich a) nicht mehr leisten kann und b) die sie sich aufgrund akuten Geldmangels auszahlen lassen möchte: Was muss diese Person bei der Kündigung beachten? Muss die Person den Betrag versteuern lassen oder anmelden oder sonstiges unternehmen? Die Person ist zur Zeit freiwillig krankenversichert: Ist sie dazu verpflichtet, dieses „Einkommen“ zu melden?
Noch eine Frage zum Rückkaufswert selbst: Der Rückkaufswert fällt den Versicherungsscheinen zufolge deutlich niedriger als die Summe der eingezahlten Beträge aus. Diesbezüglich scheint es die Möglichkeit zu geben, den „LV-Doktor“ zu beauftragen, die Kündigung zu übernehmen, der gemäß Selbstdarstellung gegen eine Bearbeitungsgebühr alle eingezahlten Beträge zurückholen könne.
Die betroffene Person ist misstrauisch und hat sich daraufhin mehrere Diskussionen in Foren durchgelesen, deren Erkenntniswert jedoch leider sehr gering ausgefallen ist, als dass sich bedauerlicherweise wohl offenbar sowohl Vertreter und Pressesprecher der Firma selbst als auch Konkurrenten in die Diskussion eingemischt haben. Die Person ist also genauso schlau wie am Anfang.
Auch auf die Gefahr hin, dass sich dieses Szenario in diesem Forum wiederholt, soll die Frage gestellt werden, ob jemand Erfahrungen mit dem LV-Doktor gemacht hat bzw. ob jemand schon einmal selbst seine Rentenversicherung gekündigt hat und Tipps hat.
Vielen Dank und Gruß
menschine