Kündigung der Rentenversicherung

Guten Tag,

angenommen, eine Person hat 1999 unter Dauerbeschuss ihres Versicherungsmaklers eine Rentenversicherung abgeschlossen, die sie sich a) nicht mehr leisten kann und b) die sie sich aufgrund akuten Geldmangels auszahlen lassen möchte: Was muss diese Person bei der Kündigung beachten? Muss die Person den Betrag versteuern lassen oder anmelden oder sonstiges unternehmen? Die Person ist zur Zeit freiwillig krankenversichert: Ist sie dazu verpflichtet, dieses „Einkommen“ zu melden?

Noch eine Frage zum Rückkaufswert selbst: Der Rückkaufswert fällt den Versicherungsscheinen zufolge deutlich niedriger als die Summe der eingezahlten Beträge aus. Diesbezüglich scheint es die Möglichkeit zu geben, den „LV-Doktor“ zu beauftragen, die Kündigung zu übernehmen, der gemäß Selbstdarstellung gegen eine Bearbeitungsgebühr alle eingezahlten Beträge zurückholen könne.

Die betroffene Person ist misstrauisch und hat sich daraufhin mehrere Diskussionen in Foren durchgelesen, deren Erkenntniswert jedoch leider sehr gering ausgefallen ist, als dass sich bedauerlicherweise wohl offenbar sowohl Vertreter und Pressesprecher der Firma selbst als auch Konkurrenten in die Diskussion eingemischt haben. Die Person ist also genauso schlau wie am Anfang.

Auch auf die Gefahr hin, dass sich dieses Szenario in diesem Forum wiederholt, soll die Frage gestellt werden, ob jemand Erfahrungen mit dem LV-Doktor gemacht hat bzw. ob jemand schon einmal selbst seine Rentenversicherung gekündigt hat und Tipps hat.

Vielen Dank und Gruß
menschine

Hallo,

Was muss diese Person bei der Kündigung beachten?

Nichts, einfach kündigen!

Muss die Person den Betrag versteuern lassen

wird schon von der Vers. gemacht.

Die Person ist zur Zeit freiwillig krankenversichert Ist sie dazu verpflichtet, dieses „Einkommen“ zu melden?

Mal bei der GKV fragen?

Der Rückkaufswert fällt den Versicherungsscheinen zufolge deutlich niedriger als die Summe der eingezahlten Beträge aus.

Richtig ggf.

es die Möglichkeit zu geben, den „LV-Doktor“ zu beauftragen,
die Kündigung zu übernehmen, der gemäß Selbstdarstellung gegen
eine Bearbeitungsgebühr alle eingezahlten Beträge zurückholen
könne.

Wenn Du Dein Geld zum Fenster hinausschmeißen willst, bitte!

soll die Frage gestellt werden, ob jemand
Erfahrungen mit dem LV-Doktor gemacht hat

Klingt nach Abzocke!

bzw. ob jemand schon einmal selbst seine Rentenversicherung gekündigt hat

NEIN, denn ich habe noch alle Latten am Zaun, wenn auch gegenteiliges behauptet wird!:wink:

VG René

Hallo,

hallo,

Was muss diese Person bei der Kündigung beachten?

Nichts, einfach kündigen!

Richtig

Muss die Person den Betrag versteuern lassen

wird schon von der Vers. gemacht.

Die Person ist zur Zeit freiwillig krankenversichert Ist sie dazu verpflichtet, dieses „Einkommen“ zu melden?

Mal bei der GKV fragen?

Der Rückkaufswert fällt den Versicherungsscheinen zufolge deutlich niedriger als die Summe der eingezahlten Beträge aus.

Richtig ggf.

…soweit alles richtig. Je nach Variante kann sich eine „Altersvorsorge“ durchaus negativ entwickeln.

es die Möglichkeit zu geben, den „LV-Doktor“ zu beauftragen,
die Kündigung zu übernehmen, der gemäß Selbstdarstellung gegen
eine Bearbeitungsgebühr alle eingezahlten Beträge zurückholen
könne.

Wenn Du Dein Geld zum Fenster hinausschmeißen willst, bitte!

soll die Frage gestellt werden, ob jemand
Erfahrungen mit dem LV-Doktor gemacht hat

Klingt nach Abzocke!

Das ist schon irgendwie Abzocke. Denn wenn man sich die Geschäftsbedingungen mal durchliest (Policen Anhang), wird man feststellen das es doch gar nicht so schwer ist zu kündigen bzw ruhend stellen zulassen.
LV-Doktor, ne Dienstleistugn für unwissende bzw zu bequeme Leute.

bzw. ob jemand schon einmal selbst seine Rentenversicherung gekündigt hat

NEIN, denn ich habe noch alle Latten am Zaun, wenn auch
gegenteiliges behauptet wird!:wink:

Also ich wills mal so sagen…

  1. Kündigen einer Altersvorsorge die vor 2003 abgeschlossen ist erstmal nicht günstig. Bedenke die Steuerliche Handhabe bei Auszahlung. Google das mal, ist wichtig!!!

  2. Wofür brauchst du das Geld denn? Eventuell wäre es von Vorteil deine Altersvorsorge zu beleihen.

  3. Fals doch eine Kündigung gewollt ist (wovon ich eigentlich auch in deinem Fall abrate, wegen der Steuerlichen Besonderheit), ist das oft gar nicht soooo viel mit Verlust verbunden. Das ist oft doch sehr viel Panikmache. Sollte in deiner Police stehen was für kosten dann auf dich zukommen. Meistens unter Schädlicher Nutzung.

Überleg dir das nochmal gründlich.

Hallo,

Das ist schon irgendwie Abzocke.

Das Gefühl hatte ich auch, aber die Versicherungswelt gehört auch nicht unbedingt zu den Bereichen, die mein Herz höher schlagen lassen, d. h. ich habe schlicht keine Ahnung davon und werde aggressiv, wenn ich mir die Policen durchlesen muss (ähnelt der Lektüre einer Gebrauchsanweisung).

Deshalb wäre es in der Tat sehr bequem, das auf eine andere Person abzuwälzen, zumal die Hoffnung bestanden hat, dass diese Person im Gegensatz zu mir wenigstens weiß, was sie tut. Andererseits habe ich aber auch kein Interesse daran, dass sich andere an Personen wie mir bereichern. Widerspricht sich beides? mmmh, ja, das tut es.

Denn wenn man sich die
Geschäftsbedingungen mal durchliest (Policen Anhang), wird man
feststellen das es doch gar nicht so schwer ist zu kündigen
bzw ruhend stellen zulassen.

Ich würde das Geld eigentlich schon ganz gern jetzt oder in naher Zukunft haben. Auf keinen Fall möchte ich einen Kredit aufnehmen oder dergleichen: keine finanziellen Fesseln, die mir irgendwann zur Last fallen könnten. Entweder ich habe das Geld oder eben nicht.

LV-Doktor, ne Dienstleistugn für unwissende bzw zu bequeme
Leute.

Jep :wink: s.o. ich gehöre offenbar zu ihrer Zielgruppe.

  1. Kündigen einer Altersvorsorge die vor 2003 abgeschlossen
    ist erstmal nicht günstig. Bedenke die Steuerliche Handhabe
    bei Auszahlung. Google das mal, ist wichtig!!!

Danke für den Tipp. Rückfrage: Meintest du damit, dass die Zulagen vom Staat und die Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen und deshalb gleich vom Rückkaufswert abgezogen werden?

  1. Wofür brauchst du das Geld denn?

Um Kosten zu decken, die neben den Lebenserhaltungskosten anfallen: Studiengebühren beispielsweise, der Semesterbeitrag, all das, was tiefe Löcher reißt. Ich habe zwei 400,- Euro-Jobs, die versteuert werden und von denen ich nach Abzug der Steuern auch meine freiwillige Krankenversicherung bezahlen muss: viel Raum bleibt da nicht, und den würde ich mir eben gern mit der Kündigung der RV verschaffen, allerdings ohne dafür Pfichten einzugehen, die mich später wieder einengen könnten. Aus letzterem Grund kommt auch eine Stundung der Studiengebühren für mich nicht in Frage.

Eventuell wäre es von
Vorteil deine Altersvorsorge zu beleihen.

Wusste nicht, dass das geht, danke. Aber das ist eher nichts für mich (s.o.)

  1. Fals doch eine Kündigung gewollt ist (wovon ich eigentlich
    auch in deinem Fall abrate, wegen der Steuerlichen
    Besonderheit), ist das oft gar nicht soooo viel mit Verlust
    verbunden. Das ist oft doch sehr viel Panikmache. Sollte in
    deiner Police stehen was für kosten dann auf dich zukommen.
    Meistens unter Schädlicher Nutzung.

Überleg dir das nochmal gründlich.

Mach ich.

Ich danke euch beiden für eure Hilfe. Vielleicht sollte ich die Versicherung ruhen lassen, bis ich mein Studium beendet habe, dann schmälern sich wenigstens meine monatlichen Kosten. Das ist zwar nicht unbedingt der Spielraum, den ich mir erwünscht hatte, aber eine klitzekleine Entlastung.

Viele Grüße
menschine

ist es ne Riester-Rente?
Hallo,

Rückfrage: Meintest du damit, dass die Zulagen vom Staat und die Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen und deshalb gleich vom Rückkaufswert abgezogen werden?

Wenn es ne Riester-Rente ist, ist Deine o.g. Aussage richtig und daher scheidet ne Kündigung aus. Zu viele Verlußte!

P.S. kleine Korrektur:

  1. Kündigen einer Altersvorsorge die vor 2005 abgeschlossen
    ist erstmal nicht günstig. Bedenke die Steuerliche Handhabe
    bei Auszahlung. Google das mal, ist wichtig!!!

VG René

LV-Doktor, ne Dienstleistugn für unwissende bzw zu bequeme
Leute.

Jep :wink: s.o. ich gehöre offenbar zu ihrer Zielgruppe.

Wieso, kannst du keine 3 Zeilen schreiben?

  1. Kündigen einer Altersvorsorge die vor 2003 abgeschlossen
    ist erstmal nicht günstig. Bedenke die Steuerliche Handhabe
    bei Auszahlung. Google das mal, ist wichtig!!!

Danke für den Tipp. Rückfrage: Meintest du damit, dass die
Zulagen vom Staat und die Steuervorteile zurückgezahlt werden
müssen und deshalb gleich vom Rückkaufswert abgezogen werden?

Kapitalertragssteuer (Zulagen gibt es nicht…mit Sicherheit kein Riester)und eine Einmalauszahlung der Rentenversicherung ist bei Abschlüssen vor 2005 in deinem Fall steuerfrei!

  1. Wofür brauchst du das Geld denn?

Um Kosten zu decken, die neben den Lebenserhaltungskosten
anfallen: Studiengebühren beispielsweise, der Semesterbeitrag,
all das, was tiefe Löcher reißt. Ich habe zwei 400,-
Euro-Jobs, die versteuert werden und von denen ich nach Abzug
der Steuern auch meine freiwillige Krankenversicherung
bezahlen muss: viel Raum bleibt da nicht, und den würde ich
mir eben gern mit der Kündigung der RV verschaffen, allerdings
ohne dafür Pfichten einzugehen, die mich später wieder
einengen könnten. Aus letzterem Grund kommt auch eine Stundung
der Studiengebühren für mich nicht in Frage.

Die Kohle für die RV ist flugs verbraucht (ich gehe davon aus, dass dein monatlicher Beitrag gering ist)! Wenn du in einem fin. Engpass bist, unterbreche lieber den Vertrag (aus steuerlichen Gründen max. 2 Jahre). Vielleicht besteht in max. 2 Jahren wieder die Möglichkeit, die Beiträge wieder aufzunehmen.
Du hast Glück gehabt, dass du an so einen Makler gekommen bist…du wirst nochmals sehr dankbar sein, in so jungen Jahren (deshalb geringe Beiträge) eine so gute und sichere Altersversorung abgeschlossen zu haben (bedenke auch den hohen Garantiezins)!

Ich danke euch beiden für eure Hilfe. Vielleicht sollte ich
die Versicherung ruhen lassen, bis ich mein Studium beendet
habe, dann schmälern sich wenigstens meine monatlichen Kosten.

So in etwa! Endgültig Beitragsfreistellen kannst du sie noch nach 2 Jahren, wenn du wider Erwarten die wahrscheinlich dann harmlosen Beiträge doch nicht mehr bezahlen kannst!

Das ist zwar nicht unbedingt der Spielraum, den ich mir
erwünscht hatte, aber eine klitzekleine Entlastung.

Was für einen Spielraum erwartest du…und willst du deine langjährige klasse Altersversorgung (jung abgeschlossen, beste steuerliche Bedingungen, hoher Garantiezins, bezahlte Abschlusskosten) durch eine Torschlussaktion richtiggehend umnieten?

Viele Grüße
menschine

Gruß cooler