Kündigung der Rückdeckungsversicherung verweigert

Sehr geehrte Damen und Herren, 
heute wende ich mich mit einem Problem, welches mich sehr belastet an Sie, in der Hoffnung einen brauchbare Rat zu erhalten.
Es geht um meinen Sohn ( 45J) der auf Grund von Mietschulden von Wohnungslosigkeit bedroht ist. Er hätte die Möglichkeit die Rückstände zu begleichen, wenn ihm die Kündigung seiner Rückdeckungsversicherung bei der Allianz , die er vor ca. 10 Jahren über seinen Betrieb mit monatlich 100Euro bedient, nicht verweigert würde. 
Meine Frage lautet, ob die Versicherung berechtigt ist, die Kündigung und Auszahlung zu verweigern. Die Beitragssumme wird von seinem Lohn bezahlt und nicht wie bei einer Direktversicherung vom Arbeitgeber. Gibt es juristisch eine Möglichkeit, die Auszahlung zu erwirkrn und damit den Verlust der Wohnung zu verhindern?
In der Hoffnung baldmöglichst eine Antwort zu erhalten, 
verbleibt mit freundlichen Grüßen
Margarete Wiemann

P.S. leider bin ich nicht in der Lage, den Sohn finanziell zu unterstützen.

Hallo,

aus deinem Text entnehme ich, dass Du die Begriffe verwechselt.

Dein Sohn dürfte eine arbeitnehmerfinanzierte Betriebliche Altersversorgung abgeschlossen haben. Bei diesem Vertrag ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer - nur deinem Sohn wird sein Brutto-Einkommen um den mtl. Betrag gekürzt.

Dies bedeutet aber auch, dass dieser Vertrag erst zum 60. Lebenjahr gekündigt werden kann. Man kann ihn vorzeitig allerdings beitragsfrei stellen - Die Auszahlung erfolgt aber frühestens mit dem 60. Lebensjahr.

Gruß Merger