Kündigung der Tageszeitung wurde nicht akzeptiert

Angenommen man will keine langfristige Bindung eines Abo´s eingehen und
lässt auf dem Bestellformular ausdrücklich vermerken " Ohne Zeitbindung".

Eine Kündigung zum übernächsten Monat (nach 5 Monaten) wird nicht akzeptiert,
weil man im Computer eine Bezugsdauer von einem Jahr eingetragen hat.
Wer das auch immer gemacht hat.

Ich finde, das grenzt an Betrug.

Wie ist Eure Meinung dazu und welche rechtlichen Schritte kann man dagegen
unternehmen?

Danke für Euro Antworten

arlo2009 aus Lüdenscheid

Man *kann* als rechtlichen Schritt eine negative Feststellungsklage erheben. Sehe ich aber keinen Sinn drin.

Wenn die Beweislage klar ist, zahlt man einfach das Abo nicht mehr und es lässt darauf ankommen, selbst verklagt zu werden.

Levay