Ich habe eine Unfallversicherung, die ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt gerne kündigen möchte.
Ursprünglich wurde sie am 01.07.1994 von meinen Eltern für 10 Jahre abgeschlossen.
Zum 01.01.2000 folgte ein Wechsel des Versicherungsnehmers von meinem Vater auf mich mit unveränderter Laufzeit.
Am 01.06.2001 wurde ein Neuantrag wegen Euro-Umstellung bei gleichzeitigem Erlöschen der Vorversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung sollte 5 Jahre laufen.
Schließlich wurde zum 01.12.2004 der Beitrag und die Leistung der Versicherung angepasst, mit der Folge, dass ein neuer 5-Jahres-Zeitraum bis zum 01.12.2009 begann.
Nun zur Frage:
Gilt die Sonderregelung, dass man 10-Jahres-Versicherungsverträge, die nach dem 24.06.1994 abgeschlossen wurden, mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen kann, auch in meinem Fall oder muss ich bis 2009 warten?
Für alle, die sich die Mühe machen, die Frage zu beantworten, schon jetzt vielen Dank.