Kündigung der Untermieter in einer möbl. Whg

Hallo zusammen,

rein hypothetisch stelle ich eine Frage über folgendenden eventuellen Sachverhalt:

Unbefristete Hauptmieterin in einer 3. Zimmer Wohnung in Hamburg.
Durch einen Job ins Ausland.
Vermieter hat Erlaubnis zur Untervermietung, während der Dauer des Auslandsaufenthaltes, gegeben.
Die Wohnung ist möbliert an 2 Männer untervermietet worden.

Mietvertrag wurde auf ein Jahr festgeschrieben vom 01.08.2012 - 01.08.2013.
Dauer des Auslandsaufenthalts war nicht bekannt.

Gibt es eine Möglichkeit die Untermieter vorzeitig zu kündigen?
Wenn ja mit welcher Kündigungsfrist?

Was kann man machen?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe

hallo.

Gibt es eine Möglichkeit die Untermieter vorzeitig zu
kündigen?
Wenn ja mit welcher Kündigungsfrist?

wenn der befristungsgrund den mietern bei vertragsabschluß nicht schriftlich mitgeteilt wurde, ist die befristung unwirksam (§575 BGB).
dann gelten die „normalen“ kündigungsfristen.

wenn der vertrag „wasserdicht“ ist, hat man auf dem rechtsweg keine chance.

Was kann man machen?

bevor man mit irgendwelchen paragraphen kommt, kann man mit seinen untermietern reden. vielleicht haben sie ja verständnis.
mann kann anbieten, sie bei der suche nach einer neuen wohnung zu unterstützen, den umzug bezahlen, etc…

wenn sie allerdings auf vertragserfüllung beharren, wird man sich für die zeit selbst eine andere wohnung suchen müssen.

gruß

michael

Sofern eine beiderseitiger Kündigungsverzicht für ein Jahr festgeschreiben wurde, gälte der auch. Die UM haben Erfüllungsanspruch.

Sofern eine Befristung n. § 575 (1) S. 1 BGB vereinbart wurde, ebenso.

G imager761

Hallo Michael,
Hallo Imager,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Hier noch ein paar weitere Informationen zu dem hypothetischen Fall.

Nehmen wir mal an, dass die Untermieter am 21.11.2012 eine Email mit der Frage eines verfrühten Auszuges erhalten hatten (ohne Antwort) und nochmals am 10.12.2012. Und wir nehmen an das die Mieter am 10.12. gleich zurück schrieben, dass ihnen in den nächsten Monaten nichts ferner liegt als wieder umzuziehen…

Es wurde kein Grund der Befristung in dem Mietvertrag genannt!

„Der Untermietvertrag beginnt am 01.08.2012 und ist für ein Jahr festgeschrieben. D.h. eine Kündigung ist vorher von beiden Seiten ausgeschlossen.“…

Kündigung „1. Der Untermietvertrag ist auf ein Jahr, ab Vertragsbeginn, befristet und kann aus diesem Grunde auch von keiner der Vertragsparteien vorzeitig gekündigt werden. Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung“ …

Welche Kündigungsfristen gelten bei einer möblierten Untervermietung? Da ich im Internet etwas von einem Monat gelesen habe, weiß ich nicht welche Frist eingehalten werden muss.
Und wie sollte man sie Kündigung am besten formulieren und worauf sich beziehen? nur auf den § 575 (1) S. 1 BGB?