Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte die Vereinsmitgliedschaft am 30.09. 2009 kündigen müssen (Eingang des schreibens)leider ist es erst am 7.10 eingegangen per einschreiben.
ist die kündigung damit automatisch unwirksam oder gibt es einen möglichkeit , doch noch zum jahresende aus dem verein auszutreten,
denn ich soll nun die vereinsgebühr bis zum jahresende 2010 zahlen.
es ist dringend
danke schonmal
LG Mario
Das hängt davon ab, was hinsichtlich Kündigung bei Ihrem Verein, also in der Vereinssatzung, vereinbart ist. Hier gibt es nämlich keine allgemeine Regel. Das Gesetz sagt nur, dass wenn keine Satzungsregelung zur Kündigung besteht, die Mitglieder jederzeit austreten können (§ 39 Abs. 1 BGB). Besteht aber eine Kündigungsregelung, so richtet sich der Vereinsaustritt nach dieser Regelung in der Satzung des Vereins (§ 39 Abs. 2 BGB). Sie müssen also in Ihre Vereinssatzung einen Blick werfen.
§ 39 Austritt aus dem Verein
(1) Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.
(2) Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass der Austritt nur am Schluss eines
Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die
Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen.
Viele Grüße!
Hallo,
danke für die schnelle antowrt,
die Satzung sagt , dass eine Kündigung zum Jahresende möglich ist mit einer frist von 3 Monaten. nun habe ich am 7.10. gekündigt und wollte um 7.1. austreten. beigetreten bin ich am 10.01.2007 der verein behauptet nus das die kündigung unwirsam sei wegen Fristversäumis . was kann ich noch tun um da raus zukommen. hift mir da vielleicht die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ??
Danke nochmal
wenn ihre Satzung eine Widereinsetzung in den vorigen Stand vorsieht, so könnten Sie das versuchen. Ansonsten gibt es nicht allgemein eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - und selbst wenn: In der Regel geht das nur bei genügender Entschuldigung. Etwa Krankheit oder ähnliches. Die bloße Fristversäumung aus „Unachtsamkeit“ genügt nicht.
Sie können wohl erst zum Ende des Jahres 2010 austreten.
Grüße!
hallo
mhh das ist ja echt ne verzwickte Geschichte. Ich ahbe eben endeckt, dass die vereinsbeiträge zum jahr 2010 angehoben wurden werd mal in der satzung schauen ob ich da nicht ein sonderkündigungsrecht habe aber ich glaube kaum, dass das in der satzung steht. Andererseits können die doch die beitragssätze nicht einfach erhöhen wie sie wollen . das ind hier immerhin 15% Aufschlag. ohne dass ich einen möglickeit habe dem zu widersprechen
Danke