Hallo @ all,
es handelt sich bei meiner Frage um einen fiktiven Fall:
Eine Person hat eine Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen, die sich jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wird. Der rechtzeitige Zeitpunkt ist nun überschritten.
Angenommen die Person mit der HV wandert aus auf unbestimmte Zeit.
Kann sie dann die HV mit einer Art „Sonderkündigungsrecht“ schon eher kündigen, z.B. mit der Begründung, dass keine Leistungen mehr erfüllt werden können? So ist es bei Mobilfunkverträgen angeblich. Gilt das dann auch für die HV?
Danke und Gruß
Lini