Kündigung der Weiterbildung wg Schwangerschaft

Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass eine bereits begonnene, mehr als zweijährige nebenberufliche Weiterbildung abgebrochen wird, weil die Arbeitnehmerin unerwartet schwanger geworden ist? - unter folgenden Rahmenbedingungen. Die Fortbildung kann in den Monaten bis zur Schwangerschaft (z.B. bei Beschäftigungsverbot) und in den folgenden 12 Monaten Elternzeit fortfgeführt und fasst beenden werden. Wenige Monate nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz könnte der Arbeitnehmer dem AG durch die Weiterbildung zusätzliche Einnahmen bringen.
Der AG hat die Fortbildung bereits monatelang bezahlt. Allerdings hat die Arbeitnehmerin nach Finanzierungszusage des AG den Fortbildungsvertrag auf eigenen Namen abgeschlossen. Besteht hier die Gefahr für den Arbeitnehmer, nach der Rückkehr kein Anrecht auf den Neubeginn der Weiterbildung zu haben, wenn sie jetzt abgebrochen wird? Eine mögliche Kündigung seitens des Arbeitgebers wäre zu befürchten, um die Fortbildungskosten nach der Rückkehr nicht mehr bezahlen zu müssen.