Kündigung der Wohnung

Ich hab da mal ne Frage. Denn ich hab meine Wohnung gekündigt, da steht nicht drin das ich bei den 3Monaten Zahlen muss??? Es steht nur drin: §3 Kündigung des Mietverhältnisses

  1. Soweit eine Kündigung des Vertrages möglich ist, bedarf sie der schriftlichen From.

  2. Eine ordentliche Kündigung ist es spätestens am dritten Werktag eines Karlendermonats zum Ablauf des Übernächtesten Monat zulässig. Die Küdigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit Überlassung des Wohnraumes um drei jeweiligen Monaten.

  3. Die Rechte beider Vertragsparteien zur außerodrdentlichen fristlosen Kündigung mit Gesetzlicher Frist nach den gesetzlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

Könnt ihr mir bitte Helfen ???
und im voraus schon mal danke

Sie haben drei Monate Kündigungsfrist. D. h., wenn Sie die Kündigung bis zum 04.02.2013 (Posteingang) an den Vermieter senden, endet das Mietverhältnis am 30.04.2013. Natürlich ist die Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses zu zahlen.