Kündigung der Wohnung wegen Androhung einer Anzeig

Hallo an alle,

ich habe einen sehr berühmten Vermieter der mich langsam anfängt zu Nerven.
Ich habe heute eine Mail von Ihm bekommen in der er mir die Kündigung der Wohnung androht.

Wortlaut:
Die unberechtigte Drohung eines Mieters gegenüber dem Vermieter mit Polizei/Strafanzeige kann zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen.

Die frage ist hier ist sowas überhaupt Rechtens???

Dann stellt sich für mich die Frage warum fühlt er sich Angegriffen? weil ich habe in meinem Schreiben Geschrieben, das ich Ihn davon in Kenntnis setzte das ich eine Anzeige erstatte und die Polizei rufe falls die von Ihm beauftragten Handwerker nochmals Samstag spät Abend(nach 22.00 Uhr) oder Sonntags Arbeiten mit gewisser Lautstärke in der Nachbarwohnung erledigen.
Ich denke das ist mein recht oder?? den es ist eine Firma gewesen als ein Gewerbetreibender und keine Privatperson.

Danke für eure Antworten bin echt verzweifelt weil ich langsam nicht mehr weis ob ich mich mit Ihm anlegen soll oder klein beigeben wie schon andere vor mir.???

Hallo,

leider kann ich Dir nicht weiterhelfen - das scheint eher ein Fall für den Anwalt zu sein.

P

Hallo,
also erst einmal ist es völlig egal, ob Dein Vermieter „berühmt“ ist oder eine Null-Nummer. An die Hausordnung muß sich jeder halten. Und eine Hausordnung wird es auch in Deinem Haus geben, oder?
Im Regelfall gelten innerhalb der Hausordnung die Ruhezeiten, welche von den meisten Gerichten für angemessen gehalten werden, diese besagen unter anderem, dass

•Montag bis Freitag in der Zeit von 13 bis 15 Uhr Mittagsruhe zu halten ist.
•Montag bis Freitag von 22 Uhr Abends bis 7 Uhr Morgens Abend- und Nachtruhe einzuhalten ist. Ausnahme hierbei ist oftmals die Nacht zum Samstag, hier gilt die Nachtruhe von Abends 22 Uhr bis Morgens 8 Uhr.
•Samstags gelten die Ruhezeiten in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und Abends ab 19 Uhr.
•An den Sonntagen und den Feiertagen sollte den ganzen Tag über die Hausruhe eingehalten werden.
Dass Du ihm ankündigst, erst bei der nächsten Ruhestörung die Polizei einzuschalten, halte ich erst einmal für sehr entgegenkommend. Wobei ein klärendes Gespräch trotzdem in jedem Fall allem Anderen vorzuziehen gewesen wäre. Ein solches Schreiben spricht schon für einigermassen verhärtete Fronten. In einer „normalen“ Nachbarschaft regelt man das ja üblicherweise in einem normalen Gespräch.
Für eine „unberechtigte Drohung“ halte ich Dein Schreiben jedenfalls in keinem Fall, denn wie ich schon sagte, auch ein Vermieter, berühmt oder nicht, hat sich an Ruhezeiten zu halten.
Davon einmal abgesehen halte ich eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen „unberechtigter Drohung“ sowieso für hahnebüchenen Unsinn. Was hat das eine mit dem Anderen - also in diesem Fall mit dem Mietrecht - zu tun?
Ich an Deiner Stelle würde mich entweder an einen Anwalt wenden - sofern Du über Rechtschutz mit Mietrecht verfügst, oder tritt einem Mieterschutzverein bei. Für wenig Geld sorgen diese Vereine in der Regel dafür, dass solche Dinge aus der Welt geschafft werden. Zur Not vor Gericht.
Allerdings ist die Frage, ob eine neue Wohnung, weit weg von diesem Vermieter, nicht doch vorzuziehen wäre. Es bleibt ja doch der Spruch: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“
Gruß und viel Erfolg,
sGalahad

Hallo

Kann ich gut verstehen, kenne mich aber leider mit Mietrecht nicht aus.

Alles Gute

sensomat

Hallo, leider kann ich Ihnen hier keine Auskunft geben, ich würde an Ihrer Stelle einen Anwalt kontaktieren.

MfG Schäfer

Hallo DaOlli22,

leider kann ich Deine Frage nicht beantworten, da ich kein Jurist bin. Eine preiswerte Lösung wäre, wenn Du zum Mieterschutzbund gehst. Gegen eine Jahresgebühr von ca. 60,- Euro bekommst Du dort juristischen Rat und Unterstützung.
Auf jeden Fall kannst Du Dich gegen unangemessenen Handwerkerlärm wehren. Bei Antenne Bayern läuft auch gerade eine Aktion. Da geht es zwar um Nachbarschaftsstreitigkeiten, aber dort kannst Du vielleicht etwas zu den Ruhezeiten erfahren.

Ich wünsch Dir viel Glück und LASS DICH NICHT EINSCHÜCHTERN; egal wie berühmt der Vermieter ist.

Liebe Grüße
Susanne

Hallo an alle,

ich habe einen sehr berühmten Vermieter der mich langsam
anfängt zu Nerven.
Ich habe heute eine Mail von Ihm bekommen in der er mir die
Kündigung der Wohnung androht.

Wortlaut:
Die unberechtigte Drohung eines Mieters gegenüber dem
Vermieter mit Polizei/Strafanzeige kann zu einer Kündigung des
Mietverhältnisses führen.

Die frage ist hier ist sowas überhaupt Rechtens???

Dann stellt sich für mich die Frage warum fühlt er sich
Angegriffen? weil ich habe in meinem Schreiben Geschrieben,
das ich Ihn davon in Kenntnis setzte das ich eine Anzeige
erstatte und die Polizei rufe falls die von Ihm beauftragten
Handwerker nochmals Samstag spät Abend(nach 22.00 Uhr) oder
Sonntags Arbeiten mit gewisser Lautstärke in der
Nachbarwohnung erledigen.
Ich denke das ist mein recht oder?? den es ist eine Firma
gewesen als ein Gewerbetreibender und keine Privatperson.

Danke für eure Antworten bin echt verzweifelt weil ich langsam
nicht mehr weis ob ich mich mit Ihm anlegen soll oder klein
beigeben wie schon andere vor mir.???

Hallo,

leider kann ich Dir keine fachliche Antwort geben, aber gefühlt bist Du definitiv im Recht! Seine Kündigung hat keinerlei Grundlage.

Viel Erfolg!

Hallo Olli22,

ich hab dir diese info aus informationen-new.de/Nachbar-Baulaerm.html
gezogen.
Hoffentlich hilft dir das oder vielleicht ist ein Umzug besser…

Gruß Kaffee

Umbaumaßnahmen sind, soweit sie nicht schikanös sind, auch bei erheblicher Lärmbelästigung hinzunehmen. Daraus resultierende körperliche Beschwerden, wie zum Beispiel Kopfschmerzen, lösen keinen Schmerzensgeldanspruch aus. So lautet eine Entscheidung des Amtsgerichts München. AG München, Urteil vom 12.7.2006 - 172 C 41295/04 Baumaschinen dürfen werktags zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr - unabhängig von der Wohngebietsart - benutzt werden. Bei Lärmbelästigungen liegt es vorrangig in der Verantwortung der Betreiber von Baustellen, dafür zu sorgen, dass diese Belästigungen gar nicht erst auftreten oder unverzüglich abgestellt werden. Unvermeidbare Belästigungen durch die Anwohner sind hinzunehmen (wenn ohne Lärmerzeugende Baumaßnahmen der Baustellenbetrieb eingestellt werden müsste oder unverhältnismäßig erschwert würde). Verstößt jemand gegen Grenzwerte, muss die Behörde tätig werden. Dabei kann sie Zwangsmaßnahmen verhängen oder im schlimmsten Fall die Baustelle stilllegen. Daneben können Bußgeldbescheide verhängt werden oder sogar Strafanzeigen wegen Körperverletzung erfolgen. Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück, insbesondere im Rahmen von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen, führen häufig zu starken Lärmbelästigungen. Hiervon sind im meistens diejenigen Mieter betroffen, die eine Wohnung in den umliegenden Häusern gemietet haben. Diesen Mietern steht gegenüber ihrem Vermieter ein Mietminderungsrecht zu, da der vertragsgemäße Gebrauch durch die Lärmentwicklung im Nachbarhaus beeinträchtigt wird. Mietminderung bei Baulärm: Der durch gewerbliche Bauarbeiten verursachte Lärm wird als Baulärm bezeichnet. Lärm durch Bauarbeiten in der Wohnung oder im eigenen Haus wird, sofern die Arbeiten von einer Firma durchgeführt werden, ebenfalls als Baulärm bezeichnet. Kein Baulärm ist der Lärm durch Bauarbeiten von Privatpersonen i.S.v. Heimwerkertätigkeiten. Diese Geräusche gehören zum Nachbarschaftslärm.

Einen schönen guten Tag,

nicht schreiben - im Falle eines Falles handeln !

Wenn Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, rufen Sie Polizei oder Ordnungsamt - wenn Lärmemissionen zur Unzeit festgestellt werden, schreiten die Behörden ein !

Warum schreiben Sie dem Vermieter ?
Das ist doch viel zu spät - dann ist der Lärm vorbei, man bekommt nichts mehr dokumentiert (für ein ggf. streitiges Verfahren), wer ist ein besserer Zeuge als eine Behörde ? Zudem haben die Beamten Weisungsbefugnisse gegen denjenigen, der da lärmt …

Warum soll man sich rumärgern ? Ausser wechselseitgem Schriftverkehr der nicht bringt ausser hohem Blutdruck, wie hier dokumentiert …

Hallo - eine Anzeige bei der Polizei braucht nicht angedroht zu werden - man macht sie einfach, wenn( wie beschrieben) ein berechtigter Grund dafür vorliegt. Auch nach einer Anzeige kann die Wohnung mit der Anzeige als Grund nicht gekündigt werden. Der Vermieter muss die Firma entsprechend anweisen, sich an die Hausordnung zu halten.

Good luck!!

Ich glaube, in dieser Angelegenheit solltest du einen Anwalt aufsuchen.
Rechtsberatung darf ja auch in diesem Forum nicht gegeben werden.

Hallo DaOlli22, sehr unangenehm, kann leider nicht weiterhelfen, ich würde zum „Mieterschutz“ gehen. LG James G

Hallo an alle,

ich habe einen sehr berühmten Vermieter der mich langsam
anfängt zu Nerven.
Ich habe heute eine Mail von Ihm bekommen in der er mir die
Kündigung der Wohnung androht.

Oft sind solche Auseinandersetzungen lediglich reale, gefühlte Bedrohungen - persönliche Schwierigkeiten untereinander, die für Polizei und Gericht keinerlei Relevanz haben.

Deswegen stärke deine Seite und hole dir die Mitgliedschaft in einem Mieterverein für die Zukunft. Dann ist Beratung kostenlos.

Aber es gibt keine Sicherheit im Leben. Ich kenne in ähnlichen Situationen, dass ein Auszug hilfreich sein kann.

Dass muss man aber selber einschätzen, wie und wann reagiert.

Ich weiß nicht, wie Du auf mich kommst. Davon verstehe ich nichts.