Hallo,
also erst einmal ist es völlig egal, ob Dein Vermieter „berühmt“ ist oder eine Null-Nummer. An die Hausordnung muß sich jeder halten. Und eine Hausordnung wird es auch in Deinem Haus geben, oder?
Im Regelfall gelten innerhalb der Hausordnung die Ruhezeiten, welche von den meisten Gerichten für angemessen gehalten werden, diese besagen unter anderem, dass
•Montag bis Freitag in der Zeit von 13 bis 15 Uhr Mittagsruhe zu halten ist.
•Montag bis Freitag von 22 Uhr Abends bis 7 Uhr Morgens Abend- und Nachtruhe einzuhalten ist. Ausnahme hierbei ist oftmals die Nacht zum Samstag, hier gilt die Nachtruhe von Abends 22 Uhr bis Morgens 8 Uhr.
•Samstags gelten die Ruhezeiten in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und Abends ab 19 Uhr.
•An den Sonntagen und den Feiertagen sollte den ganzen Tag über die Hausruhe eingehalten werden.
Dass Du ihm ankündigst, erst bei der nächsten Ruhestörung die Polizei einzuschalten, halte ich erst einmal für sehr entgegenkommend. Wobei ein klärendes Gespräch trotzdem in jedem Fall allem Anderen vorzuziehen gewesen wäre. Ein solches Schreiben spricht schon für einigermassen verhärtete Fronten. In einer „normalen“ Nachbarschaft regelt man das ja üblicherweise in einem normalen Gespräch.
Für eine „unberechtigte Drohung“ halte ich Dein Schreiben jedenfalls in keinem Fall, denn wie ich schon sagte, auch ein Vermieter, berühmt oder nicht, hat sich an Ruhezeiten zu halten.
Davon einmal abgesehen halte ich eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen „unberechtigter Drohung“ sowieso für hahnebüchenen Unsinn. Was hat das eine mit dem Anderen - also in diesem Fall mit dem Mietrecht - zu tun?
Ich an Deiner Stelle würde mich entweder an einen Anwalt wenden - sofern Du über Rechtschutz mit Mietrecht verfügst, oder tritt einem Mieterschutzverein bei. Für wenig Geld sorgen diese Vereine in der Regel dafür, dass solche Dinge aus der Welt geschafft werden. Zur Not vor Gericht.
Allerdings ist die Frage, ob eine neue Wohnung, weit weg von diesem Vermieter, nicht doch vorzuziehen wäre. Es bleibt ja doch der Spruch: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“
Gruß und viel Erfolg,
sGalahad