Kündigung der Wohnung zum 3. Werktag...im Okt.2009

hallo,
weiß jemand, ob die kündigung zum 3. werktag des folgemonats noch gültig ist? hatte aufgeschnappt, dass es gesetzesänderungen gab?!
wenn noch aktuell:
wie würde sich das ganze auf den oktober 2009 auswirken? …der 3. ist ja feiertag und ein samstag…?!
danke für eure hilfe!
mfg

Hallo,

weiß jemand, ob die kündigung zum 3. werktag des folgemonats
noch gültig ist?

Die Kündigung zum 3. Werktag ist nicht vorgesehen, sie muß spätestens am dritten Werktag erfolgen §573c BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html

wie würde sich das ganze auf den oktober 2009 auswirken?
…der 3. ist ja feiertag und ein samstag…?!

Dann ist der dritte Werktag im Oktober dieses Jahr eben Montag der 5.10. Samstag ist übrigens immer noch ein Werktag, das würde nichts ändern, wenn es nicht zufällig ein Feiertag wäre.

Cu Rene

Danke, das hilft mir schon weiter!
mfg