Kündigung der Wohnung

Aufgrund mehrerer Mängel hat der Mieter am 14.10.2007 seine Wohnung schriftlich zum 01.03.2008 gekündigt. Leider ohne Einschreiben oder Fax.
In einem Telefonat mit dem Vermieter hat der Vermieter dies auch bestätigt. Der Mieter bat um schriftliche Bestätigung, die wurde ihm zugesichert.
Im November 2007 traf immernoch keine Bestätigung ein. Der Mieter schickte erneut ein Fax an den Vermieter, mit der Frist sich binnen 2 Wochen zu melden.
Mehrmals rief der Mieter den Vermieter an, erreicht dort niemanden der zuständig war und warte vergeblich auf zugesagte Rückrufe.
Im Dezember 07 schickte der Mieter nochmals ein Fax raus.
Auch dieses wurde ignoriert.

Wie geht man in dem Fall weiter vor?

Ach wäre das schön, wenn ich als Vermieter eine Kündigung nur ignorieren bräuchte, wenn ich sie nicht haben möchte.
Antwort: Ausziehen

Gruß
Hi

Ach wäre das schön, wenn ich als Vermieter eine Kündigung nur
ignorieren bräuchte, wenn ich sie nicht haben möchte.
Antwort: Ausziehen

Wenn es hart auf hart kommt, wäre es allerdings sinnvoll den Zugang des Kündigungsschreibens auch beweisen zu können > das könnte auch ein Zeuge sein, der bei Einwurf/Postaufgabe anwesend war.