Durch eine Erbschaft kommt man zu einer Wohnung, die von einem
Verwandten benutzt wird, ohne dass dieser Miete zahlen möchte.
Auf die Aufforderung hin, nunmehr die für diese Wohnung
übliche Miete zu bezahlen, behauptet der Wohnungsbenutzer,
dass kein Mietvertrag existieren würde (weder mündlich noch
schriftlich) und er damit logischerweise auch keine Miete
zahlen muss.
der vermieter hat gewechselt, nicht der mieter, oder? in dem fall gilt der alte mietvertrag für den mieter weiter. da kann der neue vermieter nicht dran rütteln und auch nicht bestimmte teile (wie die miete) ändern.
das argument mit dem nicht existierenden mietvertrag ist allerdings blödsinn. er wohnt da, also gibt es einen vertrag. vielleicht nicht schriftlich, aber zumindest mündlich.
wenn der mieter vorher miete gezahlt hat, muss er das weiterhin, wenn er nichts gezahlt hat, muss er auch nichts zahlen.
Einen Mietvertrag jetzt mit den neuen Besitzer zu schließen
lehnt er generell ab!
das ist auch richtig. er muss keinen neuen vertrag schliessen. er hat ja einen gültigen. der besitzerwechsel berührt ihn ja nicht.
Man kann also davon ausgehen, dass tatsächlich kein wirksamer
Mietvertrag abgeschlossen wurde.
nein, es wurde ein vertrag geschlossen. mündlich oder durch inanspruchnahme der leistung. (wenn man im laden was kauft, ist das rechtlich gesehen auch ein vertrag. der wird durch bezahlen und erhalt der ware geschlossen).
Verlassen möchte der Nutzer die Wohnung aber auch nicht (wen
wundert’s)
muss er auch nicht. hat ja einen gültigen vertrag.
Nun meine Frage: Auf welche Art und Weise kriegt der neue
Eigentümer rechtkonform diesen „Nicht-Mieter“ aus der Wohnung,
damit er diese ordentlich vermieden könnte?
ristgerecht kündigen. die fristdauer hängt von der wohnzeit des mieters ab.