Hallo,
Ich habe ende januar meinem Chef gesagt das ich ende April die Praxis verlassen werde…obwohl ich nur einen monat kündigungsfrist habe,wollte ich fähr sein und die fast 5 Jahre die ich da war mit einem guten Gefühl gehen!!!
Nun ist es so das wir einen aufhebungsvertrag machen,was ich auch so wollte und meine Frage ist wie es sich mit den Urlaubstagen verhält,da ich für dieses jahr mehr in Anspruch genommen habe als mir bis mai zusteht.
kann er mir diese nun mit beendigung in rechnung stellen,oder sind genehmigte tage nicht mehr verrechenbar???
Lg Schnucki
Hallo Schnucki,
Urlaubstage kannst Du ja schlecht zurückgeben.
Dein Anspruch bis Ende April ist vier zwölftel des Jahrsanspruchs.
Wenn Du in diesem Jahr eine Arbeitsstelle anderswo antrittst, hast Du noch Anspruch auf acht zwöftel des dortigen Anspruchs.
(Wenn Du direkt zum ersten Mai da anfängst)
Hast Du an der alten Arbeitsstelle schon mehr als vier zwölftel des Urlaubsanspruchs erhalten, verringert sich Dein Anspruch beim neuen Arbeitgeber um die entsprechenden Tage. (Unbedingt angeben! Es lohnt sich nicht, sich wegen ein paar Urlaubstagen in die Nesseln zu setzen)
Ich würde im Aufhebungsvertrag die Klausel aufnehmen, dass alle gegenseitigen Ansprüche mit Abschluss des Vertrages abgegolten sind. Ist eh in solchen Verträgen üblich und hält beiden Seiten den Rücken frei.
Ich halte ein „Aufrechnen“ erhaltenen Urlaubs für nicht rechtmäßig.
Liebe Grüße, Johannes
Hallo Schnucki,
die Anzahl an Urlaubstagen hat Dir Dein Chef wahrscheinlich auf Kulanz gewährt, bevor er wusste, dass das Arbeitsverhältnis in Kürze enden wird. Dir stehen nur anteilige Urlaubstage zu, und in der Tat kann er Dir die zuviel genommenen Urlaubstage in Rechnung stellen. Hätte er bereits im Januar gewusst, wann das Arbeitsverhältnis unterjährig endet, hätte er den Urlaubsantrag wahrscheinlich nur für die Tage unterschrieben, die Dir tatsächlich bis zum Ende zustehen.
Ich weiß ja nicht, ob für Dein Arbeitsverhältnis irgendwelche Tarifverträge gelten…
Üblicherweise wird Urlaub nicht zurückgefordert, da Du beim neuen Arbeitger eh erst nach 6 Monaten einen Urlaubsaunspruch hast und Dir Dein alter Chef bescheinigen muss wieviel Urlaub Du schon bekommen hast.
Hallo Schnucki12,
da mein Spezialgebiet Münzen sind, kann ich Dir leider keinen Rat geben. Jedes Gewerkschaftsbüro das Du anrufst, kann Dir etwas dazu sagen.
MfG
Sjuuul
Also erst die gute Nachricht: Bereits genommener Urlaub darf nicht verrechnet oder in Rechnung gestellt werden. Allerdings kann der Arbeitgeber diesen Umstand den neuen Arbeitgeber melden, dann gibts dort evtl. weniger Urlaub. Dies ist genau so im Bundesurlaubsgesetz geregelt, also keine Angst!
Aber: Warum um Gottes Willen Aufhebungsvertrag? Also entweder kündigen lassen oder selber kündigen. Ein aufhebungsvertrag hat meist nur Nachteile für den Arbeitnehmer.
Hallo,
da ich für dieses Jahr mehr in Anspruch
genommen habe als mir bis Mai zusteht.
Nee, kann er nicht in Rechnung stellen - insbesondere nicht, wenn er den Urlaub genehmigt hat.
Gruss
rambam
Hallo,
Ein Aufhebiungsvertrag ist nur dann sinnvoll, wenn Sie ein sicheres Einkommen oder schon eine andere Stelle haben, da es sein kann, dass Sie sonst keineerlei Unterstützung vom Arbeitsamt bekommen. Sich kündigen lassen und damit gleich zum A’amt gehen ist unter Umständen besser.
So weit ich weiß, darf man Urlaub nicht mir Geld verrechnen! Sie könnten sich darauf einigen, die schon genommenen Tage noch zu arbeiten… oder Sie bekommen sie geschenkt. Verrechnen darf man sie glaub ich nicht…
Ich hoffe,das hilft.
Alles Gute
ABR
Hallo,
grundsätzlich werden die zustehenden Urlaubstage nach dem Bundesurlaubsgesetz berechnet.
Zuviel gewährte Urlaubstage sind zurück zu erstatten, werden also vom Lohn einbehalten.
Im Zuge des Aufhebungsvertrages würde ich versuchen,dieses auszuschließen, z.B. in dem beide Seiten auf weitere Forderungen die sich aus der Beendigung des Arbeitsvertrages ergeben verzichten. Wäre doch einen Versuch wert.
Mfg
Timmi
Guten Tag,
wenn Sie Urlaub beantragt haben, er bewilligt wurde und sie ihn genommen haben, dann ist es erledigt. Sie müssen nichts zurückzahlen.
Wenn Sie weitere Fragen haben,gerne. Wenn Sie mit der Antwort zufrieden waren, würde ich mich über eine Rückmeldung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Edwin
Hallo,
wenn mehr Urlaub in Anspruch genommen wurde, als einem
bis zum Austritt zusteht, kann der Arbeitgeber mit der
letzten Lohnabrechnung diese Tage in Abzug bringen.
Mit einem Aufhebungsvertrag ist man mit einer Kündigung einverstanden. Wenn man keinen neuen Job hat und zur Bundesagentur für Arbeit gehen muß um Arbeitslosengeld zu beantragen, bekommt man eine Sperre, weil man mit dem Aufhebungsvertrag der Kündigung zugestimmt hat. Der Gang zum Arbeitsgericht um eine Kündigungsschutzklage einzureichen, ist somit nicht mehr gegeben.
Deshalb „Vorsicht“, mit der Unterschrift bei einem Aufhebungsvertrag, verliert man alle Ansprüche, es sei den, dass man vom Arbeitgeber eine Abfindung erhält, aber auch hier gilt, wer schreibt der bleibt. Alles schriftlich bestätigen lassen, dies ist ein unabdingbarer Grundsatz.
Freundliche Grüße und alles Gute.
Hallo,
natürlich zieht der Arbeitgeber in der Regel alles wieder ab, was er zuviel erteilt hat.
So bei zuviel genehmigten Urlaub,Weihnachtsgeld,13tes Monatsgehalt o. auch Urlaubsgeld.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollte der Arbeitnehmer vorher eine Art Ausgleichsquittung erstellen.
Nutzen eigentlich viele Arbeitgeber von sich aus, um spätere Missverständnisse von vornherein auszuschließen.(Man könnte auch sagen um von vornherein den Arbeitnehmer zu behumpsen).
Mach dir bestenfalls mal selber eine kleine Ausgleichsquittung, vorrangig sollte es dir da um eine Zeugnisbesprechnung gehen und halt unterschwellig um die „anderen“ Dinge.
Mach mit deinem Chef noch einen Besprechungstermin und nutze deine Chance ohne finanzielle Verluste und mit „deinem“ Zeugnis das Haus zu verlassen.
Meist zeigen sich Chefs bei so einem persönlichen Abschluss sehr generös,sie machen Zugeständnisse die nachher,als EX Mitarbeiter, unmachbar wären.
Gruss
sorry, leider im Urlaub
Hallo schnucki12
Das kommt auf Deinen Chef an.
Gesetzlich kann er zuviel genommenen Urlaub in Rechnung stellen, so das Du dann weniger Lohn für den letzten Monat bekommst.
Wenn er Kulant ist, schenkt er Dir die Tage.
karli3
hi
die tage kann er dir rechtmaessig von ueberstunden oder wenn nicht vorhanden vom gehalt abziehen. das ist rechtmaessig und fair denke ich. wir arbeitnehmer koennen uns ja nicht nur die rosinen rauspicken.
finde gut dass du fair und mit gutem gefuehl gehen willst, hat sich bei mir auch immer gelohnt.
vg
Hi Schnucki,
wozu denn eine Aufhebungsvereinbarung wo Du doch gekündigt hast ??? In der Aufhebungsvereinbarung kann Dein Chef natürlich gemeinsam mit Dir alles vereinbaren.
Er hat aber rein rechtlich keine Handhabe, Dir den genommenen Urlaub wieder abzuziehen oder in Rechnung zu stellen. Hast Du aber Überstunden, wäre es nur fair diese mit dem zuviel erhaltenen Urlaub zu verrechnen.
LG
Daniel
Hallo,
eimal genehmigter Urlaub kann nicht wieder zurückgenommen werden. Auf die Tage hast Du aber Deinem neuen Arbeigeber weniger an Anspruch.
Der neue Arbeitgeber muß sich eigentlich von Deinem
alten Arbeitgeber eine Urlaubebescheinigung einfordern
und der neue AG hat dann das Recht Dir diese weniger zu geben
mfg
mt
ich kenne es genauso wie von Johannes beschrieben.
Alles Gute!
Hallo,
sorry für die späte Antwort, war lange Zeit nicht im Lande. Inzwischen wurde Dir bestimmt schon geholfen, hoffe ich.
Alles Gute!