Kündigung des Arbeitsverhältnis in der Probezeit

Heute wurde mir Nahe gelegt zu kündigen, da es immer wieder Probleme gab, was mein Gehalt an ging. Ich bin noch bis Ende des Monats in der Probezeit, also 2 Wochen Kündigungsfrist. Ich habe dann zum 28.02 gekündigt und meine Vorgesetzte meinte, dass ginge nicht. Ich müsse das Unternehmen fristgerecht zum 18.02 verlassen. Stimmt dieses?

Naja, also wenn sie mit einer Frist von 2 Wochen kündigen, ist der 18.02. schon der richtige Termin.
Bin mir aber nicht sicher, ich hoffe die anderen Experten können Ihnen da helfen.

Hallo,

Als Kündigungsfristen gelten immer die Festlegungen des Arbeitsvertrages. Da kann es schon gut möglich sein das dass mit dem 18 Februar stimmt. Denn in der Probezeit gelten ganz besondere Bestimmungen.

Aber,

Wenn es Probleme mit dem Lohn gibt, dann sollte man nicht selbst kündigen, denn es bringt eine Sperre von bis zu 12 Wochen für Arbeitslosengeld 1 und Hartz IV mit sich. Lohnprobleme löst man mit der Gewerkschaft und klagt dann noch eine Abfindung heraus. Mal so als Tipp nebenbei bemerkt.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen, außer es ist vertraglich etwas anderes vereinbart worden!

Hallo, was sagt denn Dein Arbeitsvertrag?

Hallo milinaus,
es kommmt darauf an, was im Kündigungsschreiben steht. Wenn Sie Angegeben haben „Kündigung zum 28.02.2013“, oder „zum Ende der Probezeit“ dann ist Ihr letzter Arbeitstag der 28.02. (unabhängig vom Resturlaub). Die Zeit der Kündigungsfrist ist eine Mindestzeit, nur wenn diese unterschritten wird hat es andere Auswirkungen auf den gewünschten Kündigungstermin.
wannsee

Hallo,

was steht im Arbeitsvertrag?

Ich habe geschrieben, dass ich zum 28.02.2013 kündigen möchte. Also die Frist von 2 Wochen verlänger auf 4 Wochen, damit hat der Arbeitgeber ja auch die Chance, jemand anderes einzustellen.

Kündigungsfrist sind 2 Wochen.Also hätte ich erst am 14.02 meine Kündigung einreichen dürfen?

Hallo,

was steht im Arbeitsvertrag?

Im meinen Arbeitsvertrag steht 2 Wochen. Aber kann ich nicht die Frist verlängern? Also jetzt zum 28.02 kündigen. Ich darf die Frist doch nur nicht unterschreiten, oder?

Hallo, was sagt denn Dein Arbeitsvertrag?

So ist es! Das Gehalt muss bis einschließlich 28.02. gezahlt werden. Bis dahin müssen Sie dem Arbeitgeber Ihre Arbeitskraft anbieten, der Resturlaub muss bis zum Ende des Vertrages genommen werden.
Gruß wannsee

Ich habe geschrieben, dass ich zum 28.02.2013 kündigen möchte.
Also die Frist von 2 Wochen verlänger auf 4 Wochen, damit hat
der Arbeitgeber ja auch die Chance, jemand anderes
einzustellen.

Stimmt. Frist darf nicht unterschritten werden. Aber was steht denn im Arbeitsvertrag noch bzgl. der Kündigung? Steht denn da etwas von Monatsende?

Nein, denn du hast die Kündigung zum einen eingereicht und zum anderen ist es üblich entweder zum letzten oder zum 15. eines Monats zu kündigen.
Entscheidend ist aber, dass du dein Geld bekommst und auch etwas neues hast.
Ist das nicht der Fall, kann es sein, dass es mit dem Jobcenter Probleme gibt.
Sollte es so sein, dass du nicht dein komplettes Geld bekommen hast, sollte das kein Problem dastellen, allerdings würde ich dann einen Anwalt beauftragen das fehlende Geld einzuklagen.
Sollte das Geld nur unpünktlich kommen, sieht die Lage anders aus, da versuchen die vom Amt unter Umständen, dir eins reinzuwürgen- drei Monats Sperre.
LG

Heute kündigen 14 Tage Frist, dann ist die Mindestzeit, mann kann jedoch auch vorher kündigen
Also heute zum 28.02
Länger geht immer, kürzer :wink: nicht

Warum wird Dir dann nicht fristgerecht gekuendigt? Du bekommst dann doch Arbeitslosengeld, oder?

Zur eigentlichen Frage. Kuendigungsfristen sind einzuhalten, d.h. Du darfst die nicht unterschreiten aber natuerlich darfst Du zu einem spaeteren Termin kuendigen. Das ist im Prinzip ja auch besser fuer den Arbeitgeber, da kann er besser planen.

Bleib bei Deiner Kuendigung oder schlag Deiner Vorgesetzten vor, dass sie Dir dann einfach selbst jetzt kuendigt mit 2 wochen Frist.

Hallo,

die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit beträgt 2 Wochen ohne Angabe von Gründen.
Was ich nicht verstehe ist, dass Sie selbst gekündigt haben. Das bringt Ihnen nur Nachteile beim Arbeitsamt.

Gruß Bukatcho

Ich sehe erst einmal nicht, dass eine Kündigung zum Ende des Moants nicht möglich sein soll.

In BGB §622 heisst es unter (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Da es dort so formuliert ist, dass das Arbeitsverhältnis mit einer solchen verkürzten Frist beendet werden kann, ist dies ja keine Muss-Vorschrift.

Es wäre daher für mich fraglich, warum man nicht auf die Möglichkeit verzichtet kann und mit der normalen Kündigungsfrist kündigt.

Hallo,

Im Normalfall schließt der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, das eine Probezeit beinhaltet. Arbeitnehmer glauben, dass die Probezeit ein eigenständiges Arbeitsverhältnis ist und danach das “richtige Arbeitsverhältnis” gilt bzw. geschlossen wird. Dem ist nicht so. Die Probezeit ist meistens nichts weiter als die Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist. Während der Probezeit haben nämlich beide Seiten – also Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Frist von 2 Wochen ohne dass das Arbeitsverhältnis zum 15. oder zum Monatsende enden muss, sondern es endet taggenau 2 Wochen nach dem Zugang der Kündigung.

Bei jetziger Abgabe der Kündigung ist dies also korrekt.

Ich berate nicht, ich stelle nur meine Sichtweise dar.

Beste Grüße

Hallo,

eigentlich stimmt das nicht, denke ich. 2 Wochen Kündigungsfrist immer zum Monatsende. Das heißt bei einem 30-Tage Monat muss man bis zum 14. des Monats gekündigt haben. Aber es bedeutet nicht, dass man am 14 dann gehen muss. Man kann ab dem Datum z.B. seinen Resturlaub nehmen oder ähnlich.

Aber am Besten fragst du falls vorhanden einfach den Betriebsrat. Falls nicht vorhanden, gibt es noch kostenlose Rechtsberatung über deine Gewerkschaft, falls du Mitglied bist.

Mehr kann ich dir leider nicht sagen…

Gruß Alpollo

Hallo Milinaus,

klar geht das. Da du diejenige bist, die kündigt, kannst du dir den Termin auch aussuchen. Du darfst die Fristen nur nicht unterschreiten (also weniger als 14 Tage).

Natürlich wäre der 18.02.2013 das richtige Datum, wenn du „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen möchtest.

Du bist aber nicht verpflichtet, das zu tun. Wenn dir der 28.02. besser passt, ist das auch in Ordnung.

Wenn dein Vorgesetzter sich weigert, die Kündigung anzunehmen, dann soll er’s lassen. Warte bis zum 14.02. und gib eine neue Kündigung zum 28.02. ab. Die ist dann wie gewünscht „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.

Lass dich vor allem nicht unter Druck setzen.

Viele Grüße
tinastar

Ich habe dann zum 28.02 gekündigt und meine Vorgesetzte
meinte, dass ginge nicht. Ich müsse das Unternehmen
fristgerecht zum 18.02 verlassen. Stimmt dieses?