Hallo zusammen.
Angenommen, ein Arbeitnehmer erhält eine Kündigung Seitens des Arbeitgebers am 12.09. zum nächstmöglichem Zeitpunkt, nämlich den 15.10.
Im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers ist unter dem Punkt „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ folgendes aufgelistet: „…unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen gekündigt werden“.
Auf Nachfrage des AN bzgl. Abfindung, wurde dem AN ein „Abwicklungsvertrag“ vorgelegt mit einer Abfindungssumme (Betriebszugehörigkeit 1,5 Jahre). In dem Vertrag steht was über den Verzicht von Klage bzw. Forderungen Seitens AN gegenüber dem AG.
Wenn der AN den „Abwicklungsvertrag“ nicht unterschreibt, erhält er keine Abfindung.
Fragen:
-Was ist ein Abwicklungsvertrag?
-Bekommt der AN eine Speerzeit beim der Agentur für Arbeit?
-Welche Nachteile ergeben sich sonst noch?
-Ist die Kündigung Mitte des Monats zur nächsten Mitte des Monats rechtens?
Vielen Dank im Voraus.